Hallo Michaels Bekannter,
sofern der Betreffende 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat und einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 % MdE vorlegen kann, kann er eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Dies wäre frühestens mit 60 Jahren möglich. Die Altersrente ist unter Beachtung der Besitzschutzregelung gemäß § 88 SGB VI zu berechnen.
Das bedeutet, dass die persönlichen Entgeltpunkte, die bereits Bestandteil einer vorherigen Rente waren für die weitere Rente zugrunde zu legen sind, wenn sich diese innerhalb von 24 Kalendermonaten anschließt.
Ob die spätere Altersrente höher ausfallen wird als die bisher gezahlte Rente, kann von hier aus nicht beurteilt werden.