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Experten-Antwort

Rentenabschlag durch Ablaufleistung aus einer Lebensversicherung ausgleichen

von Anna20.06.2013 | 10:44
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5 Antworten

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Hallo, ich habe in einem aktuellen Zeitungsartikel gelesen, dass man bei vorzeitiger Rentenbezug den Rentenabschlag durch eine Einmalzahlung ausgleichen kann. In diesem Artikel geht auch hervor, wenn man die Ablaufleistung einer Lebensversicherung hierfür vewendet, dass man auf die Auszahlungssumme der Lebensversicherung keine Abgeltungssteuer bezahlen muss. Ist dies korrekt? Wo ist festgehalten d.h. Gesetzestext, dass die Abgeltungssteuer, dann wegfällt? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Ein entsprechender Antrag ( V210) ist beim Rentenversicherungsträger zu stellen.

Hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung des Einzahlungsbetrages wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

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4 Antworten

DarkKnight RVam 20.06.2013 | 11:05
Hallo Anna, die passende Vorschrift für die Zahlung der Beiträge ist § 187a SGB VI. Zu der steuerlichen Einordnung Ihres beschriebenen Falls kann ich leider nichts sagen. Aber da Sie ja von der Rente Steuern zahlen müssen, wäre es ja quasi eine Doppelbesteuerung, wenn Sie die eingezahlten Beiträge bereits aus versteuertem Einkommen zahlen würden. Wie gesagt, dass ist mir dazu eingefallen, rechtlich kann ich dazu nichts sagen! 8-)
Rentneram 22.06.2013 | 18:21
Das Gesetz ist der größte Witz der Politiker,aller Zeiten. Nur Beispiel; Ich will 1 Jahr ausgleichen und muß 20000-25000 EURO BEZAHLEN; um ca.5 EURO im Monat Rente mehr zuerhalten,da kann ich nur sagen SINNFREI!!!!!!!!
Feliam 24.06.2013 | 09:02
Wo ist das Problem? Für jeden Euro, den ich ausgleichen will (also mehr an Rente habe), muss ich etwa 230-250 Euro einzahlen. Daraus bekomme ich eine lebenslange (!) Rente mit Dynamisierung und ggf. auch noch Hinterbliebene eine Leistung. Fragen Sie mal eine private Rentenversicherung, was dort ein entsprechender Anspruch kostet und wie lange die Zahlung garantiert ist.
DarkKnight RVam 25.06.2013 | 06:56
Danke Feli....... Das Problem ist hierbei, dass beim lesen der "nackten Zahlen" einem die Haare zu Berge stehen und man denkt....da lege ich das Geld doch lieber privat an! Aber Sie haben Recht....man darf nicht nur das Geld und die Rendite sehen, sondern auch auf die Leistungen achten!!!
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