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Experten-Antwort

Rentenabschlag mit 63

von Harald Voelger18.02.2014 | 12:26
1291 Ansichten
3 Antworten

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Wenn ich im Alter von 61 bereits 45 Versicherungsjahre erreicht habe und dann auch in Rente gehen möchte. Werden dann Abschläge bis 63 oder wie bisher bis 65 vorgenommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald Voelger,

auch wenn Sie bereits im Alter von 61 Jahren die 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten erreicht haben, können Sie die geplante „Altersrente mit 63 Jahren“ nicht vorzeitig (also auch nicht mit Abschlag) in Anspruch nehmen. Diese Altersrente soll frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden können – dann allerdings auch ohne Abschläge.

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2 Antworten

Casparam 18.02.2014 | 13:27
Ob Sie mit Ihre 45 Jahren tatsächlich mit 63 ohne Kürzung in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab - ab Jahrgang 1953 soll der frühestmögliche Beginn einer ungekürzten Altersrente bereits wieder angehoben werden!
DarkKnight RVam 19.02.2014 | 07:05
Hallo Harald, der Abschlag bemisst sich immer ausgehend von der Regelaltersgrenze (65+x). Egal welche vorgezogene Rente man in Anspruch nimmt. Wenn Sie allerdings nicht schwerbehindert sind, können Sie vor 63 eh keine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten! An dieser Stelle hätte ich mir eine etwas andere Antwort des Experten gewünscht! 8-)
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