Hallo Harald Voelger,
auch wenn Sie bereits im Alter von 61 Jahren die 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten erreicht haben, können Sie die geplante „Altersrente mit 63 Jahren“ nicht vorzeitig (also auch nicht mit Abschlag) in Anspruch nehmen. Diese Altersrente soll frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden können – dann allerdings auch ohne Abschläge.