Frage daher wie folgt ;. gibt es bereits oder ist es zumindest angedacht, ein wie auch immer geartetes Procedere d. d. Gesetzgeber, die BA oder auch DRV – diese doch offensichtlichen Diskrepanzen der Zahlen zu beseitigen.
Die Gesetzeslage lässt derzeit keine andere Möglichkeit zu.Die Praxis der Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze wurde zwischenzeitlich auch gerichtlich bestätigt.