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Experten-Antwort

Rentenabschlag - muss das zwingend sein ?

von Steuerzahler31.07.2010 | 15:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Legende Bezieher von AlG II - in 2010, 60 Jahre alt geworden. Mit Vertrauensschutz / Arbeitslosigkeit versehen, könnte ich mit monatlichen Abschlägen v. 18 % - ca. Euro 72.- in Rente gehen. Diese fällt, da meine ehem. Ehefrau / Versorgungsausgleich ( 27 Jahre Bestand der Ehe ) von meiner Rente partizipiert, nicht gerade üppig aus. So sich der Abschlag jedoch auch auf die künftige Höhe ( Widerheirat ) der sodann möglichen Witwen -u. Waisenrente auswirkt, werde ich im Bezug des AlG II bis zum regulären Renteneintrittsalter verbleiben müssen. Bis zu diesem Termin werden an – Grundsicherung / KV / Rente + Wohnung – ca. Euro 62.000.- auflaufen. Hingegen die ges. Summe aus dem Abschlag bei nur ca. Euro 4.800.- zu liegen käme. Rechnet man nunmehr das Ganze fiktiv bis zu meinem biblischen Alter von z. B. 80 Jahren hoch, so bildet sich aus den Euro 72.- daraus eine ges. Summe von ca. Euro 17.500.-. Sog. Rentensteigerungen aus den Euro 72.- und oder Verzinsungen sind, so denke ich zu vernachlässigen. Als ordentlicher Kaufmann muss ich mich angesichts dieser Zahlen hinterfragen, warum keine Bereitschaft seitens der BRD / DRV besteht, mir meine aus 39 jähriger beruflicher Tätigkeit angesparten Beträge unter der Prämisse meiner persönlichen Konstellation, nunmehr ohne Abzüge auszubezahlen, will sagen;. mir die Rente mit 60 ohne Abschläge zu ermöglichen. Angesichts der klammen Finanzen sowohl des Staates, als auch der Kommunen und mit in der Fürsorgepflicht gegenüber dem Steuerzahler, müssten diese hier dargelegten Zahlen eigentlich überzeugen, zumal in meiner Person dies sicherlich kein Einzelfall darstellt. Frage daher wie folgt ;. gibt es bereits oder ist es zumindest angedacht, ein wie auch immer geartetes Procedere d. d. Gesetzgeber, die BA oder auch DRV – diese doch offensichtlichen Diskrepanzen der Zahlen zu beseitigen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Frage daher wie folgt ;. gibt es bereits oder ist es zumindest angedacht, ein wie auch immer geartetes Procedere d. d. Gesetzgeber, die BA oder auch DRV – diese doch offensichtlichen Diskrepanzen der Zahlen zu beseitigen.

Die Gesetzeslage lässt derzeit keine andere Möglichkeit zu.Die Praxis der Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze wurde zwischenzeitlich auch gerichtlich bestätigt.

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12 Antworten

Steuerzahleram 31.07.2010 | 22:29
,,,, Aufrechterhaltung der soz. Sicherungssysteme ,,,, nun aus meinen Berechnungen erwächst ein Betrag eben f. d. Sicherungssysteme in Höhe von ca. Euro 45.000.- . Meine persönliche Sachlage ist mit an Sicherheit grenzender usw. kein Einzelfall. Das der Versorgungsausgleich zu meinen Lasten ausgefallen habe ich nicht beklagt - war eher eine Feststellung. Und nein, selbstverständlich erhalte ich bei Bezug der Rente keine Grundsicherung mehr - sollte eigentlich betr. der Euro 72.- zu rechnen sein. Und die unterschiedlichen Töpfe - nun ich kann nur deren Zwei erkennen. Jener Topf der DRV - letztlich mein Geld und das der Grundsicherung nebst Wohnung im Hartz 4. Letzteres der gem. Steuerzahler und Ersteres ,,,, Exotischen vermag ich nicht zu erkennen, eher eine mathematische Aufgabenstellung.
zeldaam 01.08.2010 | 15:35
Hallo "Steuerzahler", von mir einige Hinweise, eher als Denkanstöße, denn als "Lösung" gedacht : 1.Seitens der DRV kann es keine Bereitschaft geben, Ihnen die Altersrente bei einem Rentenbeginn vor dem maßgeblichen Rentenalter (vermutlich 65. Lebensjahr, ggf. + x Monate) ohne Abschläge zu gewähren. Die DRV ist an das geltende Recht (im wesentlichen das SGB VI) gebunden. Da gibt es keinen Handlungsspielraum- auch wenn Ihre Berechnungen der eingesparten Leistungen nach dem SGB II (ALG II) versus Rente jemanden überzeugen sollten- die DRV kann nicht anders. 2. Bei Ihren Berechnung gehen Sie nur von der Summe der Abschläge aus - was ist jedoch mit der verbleibenden Rente die zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr statt des ALG II gezahlt werden müsste ?? 3. Die BA/ ARGE / das Jobcenter als ALG II- Zahlender wird Sie spätestens zum 63. Lebensjahr auffordern, einen Rentenantrag zu stellen --> vgl. § 12 a SGB II "Hilfebedürftige sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Hilfebedürftige bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen." Also müssten Sie bei Ihrer Berechnung von max. 3 Jahren Ersparniss für die ARGE ausgehen. 4. Wenn ich Ihren Abschlag von 18 % = 72 Euro mal zurückrechne, dürfte Ihre Rente nur rund 400 Euro betragen. Sofern kein weiteres Einkommen vorliegt, dürften Sie bei diesem Betrag vermutlich Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II (ergänzendes ALG II) und spätestens ab dem Alter von 65 Jahren und 4 Monaten auf Grundsicherung im Alter gemäß § 41 SGB XII haben. Diese beiden aus Steuergeldern finanzierten Leistungen sollten Sie bei Ihren Berechnungen ggf. berücksichtigen. 5. Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, die Rentenminderung auszugleichen: § 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters "(1) Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Die Berechtigung zur Zahlung setzt voraus, dass der Versicherte erklärt, eine solche Rente zu beanspruchen. (2) Beiträge können bis zu der Höhe gezahlt werden, die sich nach der Auskunft über die Höhe der zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erforderlichen Beitragszahlung als höchstmögliche Minderung an persönlichen Entgeltpunkten durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters ergibt. Diese Minderung wird auf der Grundlage der Summe aller Entgeltpunkte ermittelt, die mit einem Zugangsfaktor zu vervielfältigen ist und die sich bei Berechnung einer Altersrente unter Zugrundelegung des beabsichtigten Rentenbeginns ergeben würden. Dabei ist für jeden Kalendermonat an bisher nicht bescheinigten künftigen rentenrechtlichen Zeiten bis zum beabsichtigten Rentenbeginn von einer Beitragszahlung nach einem vom Arbeitgeber zu bescheinigenden Arbeitsentgelt auszugehen. Der Bescheinigung ist das gegenwärtige beitragspflichtige Arbeitsentgelt aufgrund der bisherigen Beschäftigung und der bisherigen Arbeitszeit zugrunde zu legen. Soweit eine Vorausbescheinigung nicht vorliegt, ist von den durchschnittlichen monatlichen Entgeltpunkten der Beitragszeiten des Kalenderjahres auszugehen, für das zuletzt Entgeltpunkte ermittelt werden können. (3) Für je einen geminderten persönlichen Entgeltpunkt ist der Betrag zu zahlen, der sich ergibt, wenn der zur Wiederauffüllung einer im Rahmen des Versorgungsausgleichs geminderten Rentenanwartschaft für einen Entgeltpunkt zu zahlende Betrag durch den jeweiligen Zugangsfaktor geteilt wird. Teilzahlungen sind zulässig. Eine Erstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht." Sie können eine Auskunft über die Höhe der zu zahlenden Beiträge von der DRV anfordern- aber nicht erschrecken- die Beträge sind teiweise recht happig. Bei 72 Euro und 18 % Abschlag ergeben sich da höchst überschlagsweise Beträge um die 20.000 Euro. Da Sie als Bezieher von ALG II vermutlich diese Summe nicht selbst zahlen können, könnten Sie mal die ARGE fragen, ob diese Zahlung "zur Verringerung des Bezuges von ALG II" durch die ARGE übernommen wird - Ich glaube es aber eher nicht. Außerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen: Die Bundesregierung / der Gesetzgeber rechnet doch nicht wie ein ordentlicher Kaufmann: Sonst wäre jetzt nicht (Schnaps-)Idee geboren worden, die Rentenversicherungsbeiträge für ALG II - Bezieher zu streichen: Es wird jetzt ein Beitrag von 205 Euro * 19,9 % = 40,80 Euro pro Monat und erwerbsfähigen ALG II - Bezieher eingespart. Damit wird der Schutz für eine EM- Rente in spätestens 2 Jahren aufgegeben sowie zusätzlich die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter in Zukunft verstärkt in Anspruch genommen. Hinzu kommt, das der Bund jetzt die Beiträge einspart und die Kommunen später das Mehr an Grundsicherung zahlen müssen. MfG zelda
Obladiobladaam 02.08.2010 | 09:06
Schöner Beitrag, auch die Formulierung. Klasse. Aber kurz und knapp die Antwort. Auch sie werden Abschläge haben. Aber trösten sie sich, sie können ganz toll schreiben.
Steuerzahleram 02.08.2010 | 12:56
,,, das es die Gesetzeslage nicht zulässt ,,, nun ja, diese Info habe ich auch. Sollte auch nur als Denkanstoss gedacht sein für Personen, die ihr Gehirn anstatt zwischen den Ohren - im Nirwana der Paragraphen haben. Hätte von den sog. Experten wenigsten erwartet, das meine Denke in etwa logisch und ein - im Prinzip haben Sie recht rüberkommt - . Augenscheinlich habe ich zu Viel erwartet. Sollte es aber nicht so sein, das auch die DRV - mit den Entscheidungsträgern kommuniziert. Es könnte ja einmall ,,,,, aber das würde ja in Arbeit ausarten.
Exotam 02.08.2010 | 13:02
Ich stimme LS in vollem Maße zu. Man sollte nicht immer alle anderen, für die eigenen Unzulänglichkeiten verantwortlich machen. Niemand hat sie gezwungen sich scheiden zu lassen. Genauso wie niemand sie gezwungen hat zu heiraten. Die im Beitrag gemachten Überlegungen sind ´durchaus als "exotisch"anzusehen. So könnte man auch über den Sinn von Steuern, den Sinn von Tempolimits auf Autobahnen, den Sinn von von bla bla bla philosophieren. In der Zeit in der man sich solch einem Gedankengang opfert, könnte man sich beispielsweise auch auf die Suche nach einer Beschäftigung machen, dann würde sich so mancher überflüssiger Gedankengang erübrigen. Wer viel Zeit hat.... ( oder wie heisst es doch so schön ;-)
Schlimmam 02.08.2010 | 15:06
Hätte von den sog. Experten wenigsten erwartet, das meine Denke in etwa logisch und ein - im Prinzip haben Sie recht rüberkommt - . Augenscheinlich habe ich zu Viel erwartet. Lieber Arbeitslosengeld II Bezieher, das Forum der Rentenversicherung ist dazu da, Menschen zu helfen, die Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben. Es ist nicht Aufgabe des Forums, irgendwelche obstrusen, relitätsfernen Aussagen von Menschen mit zuviel Zeit hier zu bestätigen oer zu kommentieren. Was ihr dummer Kommentar..."die sog. Experten hier....."soll wissen wohl nur die, oder Ihres Gleichgesinnte. Das die Experten auf diesen Blödsinn nicht weiter eingegangen sind finde ich persönlich Klasse!!!!! Finde Ihren Nickname übrigens sehr passend, als Arbeitslosengeld II Bezieher von Steuerzahler zu sprechen. Lustig :-)))))
Steuerzahleram 02.08.2010 | 17:51
Also, in der Regel argumentiere ich nicht unter der Gürtellinie. Was aber hier von den Pseudos – Schlimm / Exot – abgelassen wurde, ich fasse es nicht. Hier stellt man eine These in den Raum – zeigt lediglich auf was der sog. Steuerzahler in einer best. Konstellation einsparen könnte und sodann wird einem Selbiges als Realitätsfremd, Obstrus, und als Exotisch ausgelegt. Sämtlich dummdreisten Vorschläge wie, Beschäftigung suchen, hätte ja nicht zu Heiraten und oder mich gar Scheiden lassen müssen, mit Verlaub – wessen geistiges Kind sind Sie eigentlich. Sie sollten sich aus dem Forum verabschieden, unqualifizierte Sprüche klopfen können Sie unter Ihresgleichen auf einer anderen Plattform, die in etwa auf dem Level ihres Niveaus liegen. So gesehen habe ich 42 Berufsjahre, der Solidargemeinschaft zwei Beitragszahler hinterlassen, in Hartz 4 gefallen wegen Konkurs der Arbeitgeberin, bei den Stückzahlen der Bewerbungen aufgehört zu zählen – also, wenn Sie mir liebe Pseudos einen Job anbieten können – der den Mann auch ernährt – her damit. Ansonsten behalten Sie ihre Weisheiten für sich.
STefannam 02.08.2010 | 19:44
Ihre Berechnung ist einfach falsch !
Schlimmam 03.08.2010 | 08:52
Also, in der Regel argumentiere ich nicht unter der Gürtellinie... Finde ich super lustig...vor allem unter der Prämisse Ihres Vorbeitrags.... "die ihr Gehirn anstatt zwischen den Ohren ..." "Es könnte ja einmall ,,,,, aber das würde ja in Arbeit ausarten." Sehr niveauvoll. Muss man wirklich sagen. Hut ab. Aber sie argumentieren ja nicht unter der Gürtellinie. Man ist wirklich fassungslos, wenn man so etwas liest. Dann schreiben sie im ersten Beitrag 39 Berufsjahre...später dann sind es plötzlich 42 Berufsjahre Jahre geworden...Also "so gesehen"... Anlalog der Brotvermehrung in der Bibel, oder wie ist das zu verstehen. Nicht schlecht lieber Arbeitlosengeld II Bezieher ähm entschuldigung, ehemaliger Steuerzahler, nicht schlecht. Naja gäbe es nicht solche Leute, gäbe es auch nichts zu lachen. also weitermachen ;-)
Steuerzahleram 03.08.2010 | 16:36
aber es freut mich natürlich, das ich etwas zur Volksbelustigung beigetragen habe. Diese Erfolgserlebnisse sind als AlG II Empfänger eher selten. Es sei denn, man trifft auf diverse Individuen wie ,,,,
Schlimmam 03.08.2010 | 20:11
Sehen Sie, Steuerzahler, dann hatte Ihr Beitrag wenigstens etwas positives. Inhaltlich zwar völlig sinnlos, aber wenigstens lustig :-)) Ist doch auch was!!!! Lachen ist doch schliesslich gesund :-)
LSam 31.07.2010 | 19:41
Bezüglicher der Überschrift ließe sich noch antworten" muss nicht sein. . Nicht zu leugnen ist aber, dass zur Aufrechterhaltung des sozialen Sicherungssystems mit Blick auf Renten, Lösungen nötig geworden sind, die die Rente möglichst noch für lange Zeiten sicher machen. . Die Minderung wegen vorgezogenem Rentenbeginn ist eine der Lösungen, die Anhebung des Rentenbeginns für Altersrenten ist eine weitere bereits beschlossene Maßnahme. . Meines Erachtens hat das aber nichts mit der personöichen Sachlage zu tun. . Wollte man die bei der Rentenberechnung auch noch mit ins Kalkül ziehen, würde die Berechnung wohl von keinem mehr beherrscht werden, ist auch praktisch so nicht mögich, meine ich. . Hinzu kommt auch, dass die Töpfe, aus denen alle Dinge finanziert werden, nicht die gleichen sind. . Ihre Darlegungen belegen nicht, dass bei Wegfall der Minderung nicht trotzdem noch Grundsicherung nötig ist. . Das ein Versorgungsausgleich zu Ihren Lasten angefallen ist, ist nicht Schuld der Rentenversicherung und hat auch nichts mit der Minderung zu tun. . Betrachte Ihre Darlegungen als exotischen Exkurs, für die es gegenwärtig keine angedachte Änderung gibt, ich sie mir auch künftig nicht vorstellen kann.
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