Da Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind, könnten Sie bei Erfüllen aller übrigen Voraussetzungen bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei beansprucht haben, sofern Sie schon am 16.11.2000 schwerbehindert waren.
Sollte das nicht der Fall sein, ist vor dem 01.08.2013 ein Rentenbezug möglich, bei dem Sie dann pro Monat des vorzeitigen Bezuges einen Abschlag in Höhe von 0,3 % in Kauf nehmen müssen. Beim Rentenbeginn 01.01.2013 sind das 7 Monate, also 2,1 % Abschlag.