Ich bin geboren am 10.03.1959. Möchte früher in Rente gehen, öffentlicher Dienst seit 02.05.1978 Bin schwerbehindert mit 90 % unbefristet. Wann kann ich in Rente gehen und wie hoch ist der Abzug.
Nach jetzigem Stand:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 61 + 2 und 10,8 % Abschlag oder mit 64 + 2 ohne Abschlag, vorausgesetzt, die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren ist erfüllt und es besteht die Schwerbehinderung (noch) bei Beginn der AR.
Hier kommen grundsätzlich mehrere vorzeitige Altersrenten in Betracht.
Haben Sie bis zum Rentenbeginn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, so können Sie mit 63 Jahren, d.h. 2022, mit 11,4 % Abschlag in Rente gehen.
Haben Sie zusätzlich eine Schwerbehinderung (mit einem GdB von mind. 50 %) so können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen bereits ab 61 Jahren und 2 Monaten - dann mit 10,8 % Abschlag - beanspruchen.
Für jeden freiwilligen Monat der verspäteten Inanspruchnahme dieser Rente reduziert sich der Abschlag um 0,3 %, d.h. abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Rente erst ab 64 Jahren und 2 Monaten.
MfG