Hallo Heinz,
da Sie unter die Vertrauensschutzregelung fallen (vor 1.1.1955 geboren und vor 1.1.2007 ATZ-Vereinbarung), können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Der Abschlag beträgt dann 10,8 %.