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Rentenabzug

von arbeiter26.01.2010 | 10:00
1365 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich befinde mich in der aktiven Phase d. Altersteilzeit seit Okt. 2009, geht über 7 Jahre und kann mit 62 in Rente gehn. Rentenverlust 10.8%. Jetzt habe ich Bescheid über 50% Schwerbehinderung. Was ändert sich jetzt für mich? Danke für Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich stimme den Ausführungen von "Tschacka" zu.

Durch das Vorliegen von mindestens 50 % Schwerbehinderung ergeben sich für Sie bei einem geplanten Rentenbeginn mit Folgemonat Vollendung 62.Lebensjahr voraussichtlich weniger Rentenabschläge, als die bisherigen 10,8 %. Um festzustellen, welcher Rentenabschlag sich nun genau für Sie ergibt, ist Ihr Geburtsjahr, der Zeitpunkt wann die Schwerbehinderung eingetreten ist und ggf. der Zeitpunkt wann Sie den Altersteilzeitvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben, entscheidend.

Es ist tatsächlich auch wichtig, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch eine mindestens 50 %-ige Schwerbehinderung vorliegt und selbstverständlich die Wartezeit von 35 Jahren (= 420 Kalendermonate) erfüllt wird.

Damit Sie Gewissheit bezüglich der Rentenabschläge haben, empfehle ich Ihnen, bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Fügen Sie dem Antrag bitte auch eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und des Altersteilzeitvertrags bei.

1 Antworten

Tschackaam 26.01.2010 | 10:15
Hallo Arbeiter, an der ATZ grundsätzlich mal nix! (Es sei denn, Sie können diese aufgrund von Erkrankungen nicht "vollenden") Am Abschlag ändern sich ein wenig... bisher mit 62 und 10,8 Prozent neu (aufgrund der 50%) mit 62 nur noch 6 % Abschlag! Vorausgesetzt diese 50 % (oder mehr) liegen dann zum Rentenbeginn immernoch vor!!! MfG Tschacka p.s. wenn Sie Jahrgang 1954 (nehme ich mal so an) sind und die ATZ vor dem 01.01.2007 unterschrieben haben und auch noch rückwirkend als Schwerbehindert mit mind. 50 % anerkannt wurden (Stichtag ist hier der 01.01.2007), dann haben Sie nur 3,6 % Abschlag! "Vertrauensschutz" MfG Tschacka
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