Ich stimme den Ausführungen von "Tschacka" zu.
Durch das Vorliegen von mindestens 50 % Schwerbehinderung ergeben sich für Sie bei einem geplanten Rentenbeginn mit Folgemonat Vollendung 62.Lebensjahr voraussichtlich weniger Rentenabschläge, als die bisherigen 10,8 %. Um festzustellen, welcher Rentenabschlag sich nun genau für Sie ergibt, ist Ihr Geburtsjahr, der Zeitpunkt wann die Schwerbehinderung eingetreten ist und ggf. der Zeitpunkt wann Sie den Altersteilzeitvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben, entscheidend.
Es ist tatsächlich auch wichtig, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch eine mindestens 50 %-ige Schwerbehinderung vorliegt und selbstverständlich die Wartezeit von 35 Jahren (= 420 Kalendermonate) erfüllt wird.
Damit Sie Gewissheit bezüglich der Rentenabschläge haben, empfehle ich Ihnen, bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Fügen Sie dem Antrag bitte auch eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und des Altersteilzeitvertrags bei.