Soweit ich es Ihren Angaben entnehmen kann, erreichen Sie wahrscheinlich unter Zugrundelegung der italienischen Versicherungszeiten die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren. Damit haben Sie in Deutschland frühestens mit dem 63. Lebensjahr einen Rentenanspruch unter Zugrundelegung eines Abschlags von 9 %, der auch ein Leben lang bleiben wird. Sollten Sie die deutsche Rente ohne Abschlag erhalten wollen, müssen Sie warten, bis Sie 65 Jahre und 6 Monate alt sind, außer sie haben für 45 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt, dann können Sie die Altersrente schon mit 65 Jahren ohne Abschlag beabspruchen. Wenn Ihr Anspruch in Italien schon früher besteht, müssen Sie später erneut einen Antrag auf die deutsche Rente stellen. Dieser Antrag ist im Wohnsitzstaat zu stellen. Dazu empfiehlt es sich, sich erneut an INPS zu wenden, damit dieser zusammen mit den entsprechenden Formblattanträgen auch gleich eine Aufstellung Ihrer italienischen Versicherungszeiten an die Deutsche Rentenversicherung schicken kann.
Viele Grüße nach Italien
Ihr Expertenteam