Die Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte haben Sie bereits erfüllt. Auch ohne weitere Meldung bei der Agentur für Arbeit könnten Sie diese Rente ab 63 in Anspruch nehmen. Der Abschlag würde bei der Altersrente für langjährig Versicherte 8,7 Prozent betragen (Geburtsjahr 1951). Bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wäre der Abschlag jedoch "nur" 7,2 Prozent (Geburtsjahr 1951)!