kann ich als geschiedene Ehefrau Rentenansprüche an meinen geschiedenen Mann stellen? Er geht dieses Jahr in Rente, ich bin noch in Teilzeit beschäftigt und habe einen Schwerbehindertenausweis mit 70 %, Merkzeichen G. Auf die erworbenen Rentenansprüche während der Ehe habe ich nicht verzichtet.
Bitte um Information.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Colling
26.04.2011, 13:14
Experten-Antwort
Bevor ich Ihre Frage beantworten kann, benötige ich folgende Angaben von Ihnen: 1. Wurde Ihre Ehe vor dem 1.7.1977 oder ab dem 1.7.1977 geschieden? 2. Falls die Scheidung ab dem 1.7.1977 war: Wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt und welche Anrechte wurden Ihnen dabei übertragen?
26.04.2011, 14:14
von
Gabriele Colling
Die Ehe wurde nach dem 01.07.1977 geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt und für die Dauer der Ehe bestehen Rentenansprüche. Mfg
26.04.2011, 14:31
von
Gabriele Colling
Anwartschaften auf - gesetzliche Rentenversicherung - betriebliche Altersversorgung einschl. Zusatzversorgungen
26.04.2011, 14:32
Experten-Antwort
Die Ihnen im Rahmen des Versorgungsausgleichs in der Rentenversicherung übertragenen bzw. begründeten Anwartschaften erhöhen Ihre spätere Rente. Eine Leistung aus diesen Anwartschaften vor dem Rentenbeginn ist gesetzlich nicht vorgesehen. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihr früherer Ehemann vor Ihnen eine Rente bezieht.