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Experten-Antwort

Rentenangleichung Ost an Westverhältnisse

von Klaus Semmler04.08.2016 | 14:17
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7 Antworten

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"Dann sollen die bisher noch bestehenden Unterschiede halbiert werden. Das bedeutet: Der aktuelle Rentenwert Ost soll dann außerplanmäßig um etwa drei Prozent erhöht werden. Gleichzeitig soll der Hochwertungsfaktor halbiert werden" (so Ihre Vorsorge hier auf entsprechender Seite) Heißt das dies, das dann die Osten-Renten zusätzlich zur normalen jährlichen Anpassung außerdem mit 3 % erhöht werden (falls das Gesetz natürlich so zum Zuge kommt)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Semmler,

es bleibt - wie immer - abzuwarten, ob und wann ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird.

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6 Antworten

senf-dazuam 04.08.2016 | 14:25
Wenn das so im Gesetz drin steht, dann wird das auch so kommen. Bis dahin fließt aber noch einiges an Wasser den Rhein und die Oder runter ...
konrad adenaueram 04.08.2016 | 14:47
Die Renten sollen erstmals 2020 bundesgleich berechnet werden.Was bleibt ist der deutsche Standardrentner,bezahlt wird es-wie ja eigentlich alle Renten-halt von den Jungen für die Älteren.Ist aber erstmal ein Entwurf von Frau Nahles.
Klaus Semmleram 04.08.2016 | 17:27
Ja, klar, falls überhaupt ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird - nur unter dieser Voraussetzung galt überhaupt meine Frage, die unter dieser Prämisse aber nicht beantwortet wurde.
Rentensputnikam 04.08.2016 | 20:08
An Klaus Semmler: Wer soll Ihnen hier Ihre Frage beantworten, wenn sich noch nicht einmal der Gesetzgeber sicher ist, ob ein entsprechendes Gesetz kommt und wie dieses ggf. inhaltlich aussieht? In diesem Forum geht es um Fragen zur aktuellen Gesetzgebung und nicht um Hellseherei oder Spekulationen!
Rentensputnikam 04.08.2016 | 20:10
An Klaus Semmler: Wer soll Ihnen hier Ihre Frage beantworten, wenn sich noch nicht einmal der Gesetzgeber sicher ist, ob ein entsprechendes Gesetz kommt und wie dieses ggf. inhaltlich aussieht? In diesem Forum geht es um Fragen zur aktuellen Gesetzgebung und nicht um Hellseherei oder Spekulationen! Abwarten! Sie können es eh nicht beeinflussen.
W*lfgangam 04.08.2016 | 21:13
Hallo Klaus Sommer, setzten Sie sich doch einfach mit den gesetzgebenden/beratenden Ausschüssen in Verbindung und teilen uns gerne mit, was genau auf dem Plan ist und hinten bei rauskommt - aber nur, wenn das ganz sicher ist und die Mehrheit auch im Bundesrat die Hand hebt ;-) Gruß w.
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