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Rentenanhebung

von Bettencourt19.01.2012 | 11:58
1858 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bitte teilen Sie mir mit, wie man bei der gesetzlichen Rentenversicherung den im Rentenbetrag enthaltenen Rentenanpassungsbetrag korrekt ermittelt.

5 Antworten

...am 19.01.2012 | 12:16
Das entnehmen Sie dem § 68 Absatz 5 SGB VI. Viel Spaß dabei.
-am 19.01.2012 | 13:28
Um Ihnen vielleicht eine andere Auskunft geben zu können...formulieren Sie bitte Ihre Frage anders!? Danke!
Karl-Ludwigam 19.01.2012 | 13:40
Benötigen Sie das für die Steuererklärung? Dann fordern Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" an, darin ist der steuerrechtlich relevante Betrag enthalten.
W*lfgangam 19.01.2012 | 20:07
Hallo Bettencourt, ich habe jetzt nur den Link zum 'Entwurf' zur "Rentenwertbestimmungsverordnung 2011 " parat, ist aber m. W. so 1:1 auch abgesegnet worden: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/pr-vo-entwurf-rentenb… Gruß w.
Marinaam 21.01.2012 | 16:20
Beispiel: Rente beginnt in 2005 = Jahr der Festschreibung : Bruttorente in 2005 = € 10.000. 2006 nach Rentenerhöhung = Brutto/Jahr € 10.500. Diff. 2006 zu 2005 = Rentenanpassungsbetrag, also 500 €. 2008 nach Rentenerhöhung = Brutto/Jahr € 11.000. Diff. 2008 zu 2005 = 1.000 € Rentenanpassungsbetrag. Der Rentenfreibetrag von 50% in 2005 = € 5.000 in diesem Beispiel bleibt konstant für immer bestehen, also der Betrag von 5000 €. So wird der zu versteuernde Anteil mit jeder Rentenerhöhung auch höher. Wichtig zur Berechnung des Rentenanpassungsbetrags ist also immer die Bruttorente des laufenden Jahres abzügl. der Rente im Jahr der Festschreibung.
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