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Experten-Antwort

Rentenanpassung 2014

von Mike Omund19.03.2014 | 11:06
2368 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wieviel gibts ab 01.07.2014?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 19.03.2014 | 12:03

Die Bundesregierung legt jedes Jahr durch Rechtsverordnung die neuen Werte ab 01.07. fest. Diese Rechtsverordnung liegt noch nicht vor. Wir können daher derzeit keine verbindlichen Auskünfte zur Rentenanpassung 2014 machen. Werte, die derzeit im Gespräch sind, können Sie der Tagespresse entnehmen.

Experten-Antwortam 19.03.2014 | 14:50

Ohne die von GroKo in den Raum gestellten Zahlen kommentieren zu wollen, möchten wir doch Folgendes klarstellen: Eine negative Rentenanpassung ist aufgrund einer gesetzlich verankerten Schutzklausel ausgeschlossen!

12 Antworten

Gregor M.am 19.03.2014 | 11:54
keine 10 % wie bei den Bundestagsabgeordneten
GroKoam 19.03.2014 | 12:57
Die Rentenanpassung wird um 3,3% im Osten steigen im Westen hingegen um 0,8 % sinken!
XYZam 19.03.2014 | 14:33
Zur allg. Info: GroKo steht hier für Groestmöglicher Kotzbrocken - der hat nur so blödsinnige Antworten ! ! ! Leider kann man Ihn nicht aus dem Forum rausschmeißen!
GroKoam 19.03.2014 | 14:34
Das ist ein Falschmünzer.
Klaus Bärbelam 19.03.2014 | 16:07
Die Renten werden dieses Jahr im Osten und Westen einheitlich um 2,80% angepasst.
S. Koslowskiam 19.03.2014 | 16:13
Sollte man annehmen. Ich würde mich bei dieser Regierung aber nicht wundern, wenn sich diese an die gesetzlich verankerte Schutzklausel nicht halten würde. Wenn es bei der momentane Ukraine-Krise zu einem unerwarteten Finanzbedarf käme, würde diese Regierung zu aller erst in die Rentenkasse greifen, um diesen abzudecken. Steuern sollen ja nicht erhöht werden, weil man die Wirtschaft schonen will und Kreditaufnahme - so der Schwabe Schäuble - kommen auch nicht in Frage. Was bleibt bei der Interessenlage dieser Regierung? Richtig, der Griff in die Rentenkasse und dann kann es schon mal zu einem Minus kommen. Die aktuelle Entwicklung um die Ukraine-Krise zeigt, daß Merkel-Deutschland zwar von anderen die Einhaltung von Gesetzen und Ordnung erwartet. Selber hält sich Merkel-Deutschland aber nicht daran. Nichteinmal gegenüber den eigenen Bürgern. So hat man rechtsstaatswidrig rückwirkend die Betriebsrenten mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Hier geht es nicht um Vertragstreue, sondern um die Ausübung bzw. Durchsetzung von Machtpositionen.
Gabriele Henkenschuham 19.03.2014 | 16:22
Zitat von S. Koslowski anzeigen
Ohne die von GroKo in den Raum gestellten Zahlen kommentieren zu wollen, möchten wir doch Folgendes klarstellen: Eine negative Rentenanpassung ist aufgrund einer gesetzlich verankerten Schutzklausel ausgeschlossen!
Sollte man annehmen. Ich würde mich bei dieser Regierung aber nicht wundern, wenn sich diese an die gesetzlich verankerte Schutzklausel nicht halten würde. Wenn es bei der momentane Ukraine-Krise zu einem unerwarteten Finanzbedarf käme, würde diese Regierung zu aller erst in die Rentenkasse greifen, um diesen abzudecken. Steuern sollen ja nicht erhöht werden, weil man die Wirtschaft schonen will und Kreditaufnahme - so der Schwabe Schäuble - kommen auch nicht in Frage. Was bleibt bei der Interessenlage dieser Regierung? Richtig, der Griff in die Rentenkasse und dann kann es schon mal zu einem Minus kommen. Die aktuelle Entwicklung um die Ukraine-Krise zeigt, daß Merkel-Deutschland zwar von anderen die Einhaltung von Gesetzen und Ordnung erwartet. Selber hält sich Merkel-Deutschland aber nicht daran. Nichteinmal gegenüber den eigenen Bürgern. So hat man rechtsstaatswidrig rückwirkend die Betriebsrenten mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Hier geht es nicht um Vertragstreue, sondern um die Ausübung bzw. Durchsetzung von Machtpositionen.
Das ist doch irgendwie auch logisch. Wer würde schon tief in seinen Geldbeutel greifen wollen, wenn er es nicht muß und der andere nicht die Möglichkeit hat, es gerichtlich durchzusetzen. Wer Recht hat, muß noch lange kein Recht von den Richtern bekommen - aus welchen Gründen auch immer. Entscheidend sind schließlich Macht und Beziehungen, auch wenn sich das Ganze "Rechtsstaat" nennt.
Schwabeam 20.03.2014 | 08:44
Schäuble ist kein Schwabe!! Er kommt aus Oppenau, ist also Baden(s)er!
....am 20.03.2014 | 13:35
Lt. BMAS 1,67% West und 2,53% Ost
michfelam 19.07.2014 | 11:10
Ich bekomme eine Altersrente von lediglich 250 € und wurde erstaunt, als ich heute einen Brief aus DR bekommen hatte, wo wörtlich steht: "Die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändert sich nicht, weil die anpassungsfähige monatliche Rente nach der Rentenanpassung nicht höher ist als der bisher mitgeteilte Betrag. Der bisher mitgeteilte Betrag ist vorerst maßgebend." Hat jemand Ahnung, warum? Ich dachte, das die Erhöhung betrifft alle Rentner. Danke!
-am 22.07.2014 | 09:36
Zitat von michfel anzeigen
Hallo michfel, Hintergrund ist vermutlich eine Neufeststellung Ihrer Altersrente, die ergeben hat, dass die ursprünglich errechnete Rente zu hoch war. Der ursprüngliche Zahlbetrag wurde dennoch beibehalten. Den entsprechenden Bescheid müßten Sie erhalten haben. Ausgehend von dem neuen Berechnungsergebnis ist zum 01.07.2014 eine Rentenanpassung vorgenommen worden. Der errechnete Betrag liegt nicht über dem weiterhin zu zahlenden bekannten Betrag. Erst wenn sich durch eine zukünftige Anpassung des durch die Neufeststellung errechneten Betrages ein höherer Rentenbetrag im Vergleich zum bisher gezahlten Betrag ergibt, erhöht sich auch Ihre Rente wieder.
michfelam 08.08.2014 | 14:59
Ich bekomme eine Altersrente von lediglich 250 € und wurde erstaunt, als ich heute einen Brief aus DR bekommen hatte, wo wörtlich steht: "Die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändert sich nicht, weil die anpassungsfähige monatliche Rente nach der Rentenanpassung nicht höher ist als der bisher mitgeteilte Betrag. Der bisher mitgeteilte Betrag ist vorerst maßgebend." Hat jemand Ahnung, warum? Ich dachte, das die Erhöhung betrifft alle Rentner. Danke! Hallo michfel, Hintergrund ist vermutlich eine Neufeststellung Ihrer Altersrente, die ergeben hat, dass die ursprünglich errechnete Rente zu hoch war. Der ursprüngliche Zahlbetrag wurde dennoch beibehalten. Den entsprechenden Bescheid müßten Sie erhalten haben. Ausgehend von dem neuen Berechnungsergebnis ist zum 01.07.2014 eine Rentenanpassung vorgenommen worden. Der errechnete Betrag liegt nicht über dem weiterhin zu zahlenden bekannten Betrag. Erst wenn sich durch eine zukünftige Anpassung des durch die Neufeststellung errechneten Betrages ein höherer Rentenbetrag im Vergleich zum bisher gezahlten Betrag ergibt, erhöht sich auch Ihre Rente wieder.
Ihre Vermutung, dass ich über neuer Neufeststellung Bescheid bekommen hatte ist irgendwie logisch, aber leider habe ich nichts bekommen!! Was soll ich machen?
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