Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Bundesregierung legt jedes Jahr durch Rechtsverordnung die neuen Werte ab 01.07. fest. Diese Rechtsverordnung liegt noch nicht vor. Wir können daher derzeit keine verbindlichen Auskünfte zur Rentenanpassung 2014 machen. Werte, die derzeit im Gespräch sind, können Sie der Tagespresse entnehmen.
Ohne die von GroKo in den Raum gestellten Zahlen kommentieren zu wollen, möchten wir doch Folgendes klarstellen: Eine negative Rentenanpassung ist aufgrund einer gesetzlich verankerten Schutzklausel ausgeschlossen!
Das ist doch irgendwie auch logisch. Wer würde schon tief in seinen Geldbeutel greifen wollen, wenn er es nicht muß und der andere nicht die Möglichkeit hat, es gerichtlich durchzusetzen. Wer Recht hat, muß noch lange kein Recht von den Richtern bekommen - aus welchen Gründen auch immer. Entscheidend sind schließlich Macht und Beziehungen, auch wenn sich das Ganze "Rechtsstaat" nennt.Ohne die von GroKo in den Raum gestellten Zahlen kommentieren zu wollen, möchten wir doch Folgendes klarstellen: Eine negative Rentenanpassung ist aufgrund einer gesetzlich verankerten Schutzklausel ausgeschlossen!Sollte man annehmen. Ich würde mich bei dieser Regierung aber nicht wundern, wenn sich diese an die gesetzlich verankerte Schutzklausel nicht halten würde. Wenn es bei der momentane Ukraine-Krise zu einem unerwarteten Finanzbedarf käme, würde diese Regierung zu aller erst in die Rentenkasse greifen, um diesen abzudecken. Steuern sollen ja nicht erhöht werden, weil man die Wirtschaft schonen will und Kreditaufnahme - so der Schwabe Schäuble - kommen auch nicht in Frage. Was bleibt bei der Interessenlage dieser Regierung? Richtig, der Griff in die Rentenkasse und dann kann es schon mal zu einem Minus kommen. Die aktuelle Entwicklung um die Ukraine-Krise zeigt, daß Merkel-Deutschland zwar von anderen die Einhaltung von Gesetzen und Ordnung erwartet. Selber hält sich Merkel-Deutschland aber nicht daran. Nichteinmal gegenüber den eigenen Bürgern. So hat man rechtsstaatswidrig rückwirkend die Betriebsrenten mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Hier geht es nicht um Vertragstreue, sondern um die Ausübung bzw. Durchsetzung von Machtpositionen.
Ich bekomme eine Altersrente von lediglich 250 € und wurde erstaunt, als ich heute einen Brief aus DR bekommen hatte, wo wörtlich steht: "Die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändert sich nicht, weil die anpassungsfähige monatliche Rente nach der Rentenanpassung nicht höher ist als der bisher mitgeteilte Betrag. Der bisher mitgeteilte Betrag ist vorerst maßgebend." Hat jemand Ahnung, warum? Ich dachte, das die Erhöhung betrifft alle Rentner. Danke! Hallo michfel, Hintergrund ist vermutlich eine Neufeststellung Ihrer Altersrente, die ergeben hat, dass die ursprünglich errechnete Rente zu hoch war. Der ursprüngliche Zahlbetrag wurde dennoch beibehalten. Den entsprechenden Bescheid müßten Sie erhalten haben. Ausgehend von dem neuen Berechnungsergebnis ist zum 01.07.2014 eine Rentenanpassung vorgenommen worden. Der errechnete Betrag liegt nicht über dem weiterhin zu zahlenden bekannten Betrag. Erst wenn sich durch eine zukünftige Anpassung des durch die Neufeststellung errechneten Betrages ein höherer Rentenbetrag im Vergleich zum bisher gezahlten Betrag ergibt, erhöht sich auch Ihre Rente wieder.Ihre Vermutung, dass ich über neuer Neufeststellung Bescheid bekommen hatte ist irgendwie logisch, aber leider habe ich nichts bekommen!! Was soll ich machen?
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