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Experten-Antwort

Rentenanpassung JUL 22 für "Altersrentner"

von Quasi-Altersrentner14.06.2022 | 22:18
128 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe ab OKT 2021 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Höhe von 1400,00 € bekommen. Diese wurde wegen meines Hinzuverdienstes für OKT bis DEZ 2021 in Höhe von monatlich 7350 € auch nicht gekürzt. Für die Zeit ab JAN 2022 wurde sie aber wegen des vorausberechneten kalenderjährlichen Hinzuverdienstes 88200 € nicht mehr gezahlt. Wenn jetzt die Rente zum 1. Juli 2022 um 5,35 % erhöht wird, beträgt die Rente ja knapp 1475 €. Selbst mit Anrechnung des Hinzuverdienstes würde sich ja ein Betrag von gut 70 € ergeben. Wird mir die DRV diese 70 € ab JUL automatisch zahlen? Oder muss / kann ich einen neuen Antrag stellen und bekomme dann – wegen der kürzeren Dauer des Zusammentreffens von Hinzuverdienst und Rente – sogar die vollen 1475 €?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.06.2022 | 08:08

Hallo Quasi-Altersrentner,

wenn der anzurechnende Hinzuverdienst den Rentenbetrag übersteigt, entfällt Ihr Anspruch auf Altersrente vollständig. Sie müssen dann zu gegebener Zeit die Altersrente neu beantragen.

Beantragen Sie als (erneuten) Rentenbeginn den 01.07., ist als Hinzuverdienst in diesem Jahr nur (noch) das Einkommen vom 01.07. bis 31.12. zu berücksichtigen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Abschlägeam 14.06.2022 | 23:09
Es gibt keine 'kürzere' Dauer von Zusammentreffen von Hinzuverdienst und Rente, da der Hinzuverdienst ein 'Jahresbetrag' ist. Nur wenn also gleichzeitig zum 1.7. der Hinzuverdienst entfallen würde, wäre dies ein Grund, eine Neuberechnung zu beantragen/vornehmen zu lassen, da dann die Differenz mehr als 10% beträgt. Nur durch die Rentenanpassung allein reicht es -leider- noch nicht. Hier müssen Sie dann also die sogenannte 'Spitzabrechnung' abwarten, die für das Jahr 2022 dann zum 01.07.2023 erfolgt. Und wenn Sie dann im Jahr 2022 tatsächlich den prognostizierten Hinzuverdienst hatten (82.200,00 EUR) ergäbe sich eine Nachzahlung von ca. 75 EUR für die Monate 07-12/2022, denn in den Monaten 1-6 reicht es noch nicht. Da aber auch das Einkommen auf das Jahr gerechnet wird, wären es also dann 12 x 37,50 EUR, was im Ergebnis ebenfalls 450 EUR ausmacht. Dies aber auch nur, weil der persönliche Hinzuverdienstdeckel (siehe Rentenbescheid) in 2022 (zusätzlich zur Erhöhung des Freibetrages auf 46.060,00 EUR) keine Anwendung findet. Abwarten müssen Sie aber trotzdem. Achten Sie auf die Bekanntmachungen zum Jahresende, was eine evtl. mögliche weitere Erhöhungsfrist betrifft, denn sonst dürfen Sie in 2023(wieder) lediglich 6.300,00 EUR hinzuverdienen.
Gieram 15.06.2022 | 05:17
Bei einem Hinzuverdienst von über 80000 € machen sich Rentner wie Sie Gedanken über Nachzahlungen wie 70 € monatlich? Leute wie Sie, sind doch nicht mehr normal! Hoffentlich bleibt Ihnen Ihre Nachzahlung im Hals stecken.
Mitleseram 15.06.2022 | 09:21
@abschläge Da lagen Sie wohl mit Ihrer Antwort voll daneben, wenn man die Expertenantwort liest!
Abschlägeam 15.06.2022 | 09:38
Tscha, das sieht ganz so aus.... kommt ja aber auch nicht so oft vor, dass der Hinzuverdienst sooo hoch, dass dadurch die Rente komplett entfällt. Wie gut aber, dass der 'Experte' es dann auch für diesen Fall richtig wusste :-)
Mitleseram 15.06.2022 | 12:27
@abschläge Da lagen Sie wohl mit Ihrer Antwort voll daneben, wenn man die Expertenantwort liest!
Tscha, das sieht ganz so aus.... kommt ja aber auch nicht so oft vor, dass der Hinzuverdienst sooo hoch, dass dadurch die Rente komplett entfällt. Wie gut aber, dass der 'Experte' es dann auch für diesen Fall richtig wusste :-)
@abschläge, Machen Sie sich nichts draus! Ihr auch sinnvolleres Ergebnis beruht auch auf einem Bescheid mit einer bewilligten Rente für OKT-DEZ 2021 und deren Wegfall ab JAN 2022, wenn man diese Hinweise liest: „Für das Kalenderjahr 2022 beträgt die Hinzuverdienstgrenze aufgrund der Corona-Pandemie 46.060 EUR.“ Rückschluss daraus: Die für das Kalenderjahr 2022 angegebene Hinzuverdienstgrenze gilt für Teilzeiträume in diesem Kalenderjahr nur anteilig. „Ja, zum 01.07. jedes Jahres werden wir Ihren Hinzuverdienst für das zurückliegende Kalenderjahr überprüfen.“ Rückschluss daraus: In jedem Fall wird zum 1. Juli des Folgejahres (also 2023) eine Überprüfung vorgenommen. „Dann werden wir Ihre Rente rückwirkend neu berechnen. Daraus kann sich eine Nachzahlung für Sie ergeben, zu viel gezahlte Beträge müssen Sie jedoch zurückzahlen.“ Rückschluss daraus: Bei Abweichungen wird eine Nachzahlung oder Rückzahlung festgestellt. Das Gegenteil ist aber der Fall: Die „kalenderjährliche“ Hinzuverdienstgrenze gilt mit demselben Betrag auch für kürzere Zeiträume des Zusammentreffens von Rentenanspruch und Hinzuverdienst. Bei einem Wegfall der Rente wird eine Überprüfung zum 1. Juli des Folgejahres nicht vorgenommen und mithin eine Nach- oder Rückzahlung nicht ermittelt. Und HINZUverdienst heißt eben: NEBEN dem Rentenanspruch noch zusätzlich verdienen. Da wäre bei einem Wegfall der Rente folgender Zusatz im Bescheid sicherlich besser: "Wenn Sie ab einem neu zu bestimmenden Rentenbeginn im Jahr 2022 nicht die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 € überschreiten, kann eine Vollrente – bei Überschreiten gegebenenfalls eine Teilrente - geleistet werden." Glück für Paul, dass er sogar 7350 € monatlich hinzuverdient hat, und nicht nur 7300 €. So konnte die Rente jedenfalls wegfallen und er kann – wenn der der Expertenempfehlung folgt - mit dem neuen Rentenantrag Juli 2022 monatlich 1475 = 8850 € bis zum Jahresende kassieren. Hätte er 50 € weniger, also nur 7300 € verdient, wäre die Rente für JAN-JUN noch in Höhe von gut 15 € und ab JUL in Höhe von gut 90 € gezahlt worden. Für 2022 also insgesamt nur rd. 630 €. Fazit: 600 € mehr Verdienst in 2022 = 8220 € mehr an Rente. Dank dem „klugen“ Gesetzgeber, der solche im Ergebnis völlig unverständlichen Regelungen geschaffen hat. Und wenn alle Gutverdiener das wüßten, könnte es noch erheblich mehr solcher Fälle geben.
Abschlägeam 15.06.2022 | 13:27
Zitat von Mitleser anzeigen
Mitleser schrieb

@abschläge

Da lagen Sie wohl mit Ihrer Antwort voll daneben, wenn man die Expertenantwort liest![/quote]

Tscha, das sieht ganz so aus.... kommt ja aber auch nicht so oft vor, dass der Hinzuverdienst sooo hoch, dass dadurch die Rente komplett entfällt.

Wie gut aber, dass der 'Experte' es dann auch für diesen Fall richtig wusste :-)[/quote]

@abschläge,

Machen Sie sich nichts draus! Ihr auch sinnvolleres Ergebnis beruht auch auf einem Bescheid mit einer bewilligten Rente für OKT-DEZ 2021 und deren Wegfall ab JAN 2022, wenn man diese Hinweise liest:

„Für das Kalenderjahr 2022 beträgt die Hinzuverdienstgrenze aufgrund der Corona-Pandemie 46.060 EUR.“

Rückschluss daraus: Die für das Kalenderjahr 2022 angegebene Hinzuverdienstgrenze gilt für Teilzeiträume in diesem Kalenderjahr nur anteilig.

„Ja, zum 01.07. jedes Jahres werden wir Ihren Hinzuverdienst für das zurückliegende Kalenderjahr überprüfen.“

Rückschluss daraus: In jedem Fall wird zum 1. Juli des Folgejahres (also 2023) eine Überprüfung vorgenommen.

„Dann werden wir Ihre Rente rückwirkend neu berechnen. Daraus kann sich eine Nachzahlung für Sie ergeben, zu viel gezahlte Beträge müssen Sie jedoch zurückzahlen.“

Rückschluss daraus: Bei Abweichungen wird eine Nachzahlung oder Rückzahlung festgestellt.

Das Gegenteil ist aber der Fall: Die „kalenderjährliche“ Hinzuverdienstgrenze gilt mit demselben Betrag auch für kürzere Zeiträume des Zusammentreffens von Rentenanspruch und Hinzuverdienst. Bei einem Wegfall der Rente wird eine Überprüfung zum 1. Juli des Folgejahres nicht vorgenommen und mithin eine Nach- oder Rückzahlung nicht ermittelt.

Und HINZUverdienst heißt eben: NEBEN dem Rentenanspruch noch zusätzlich verdienen. Da wäre bei einem Wegfall der Rente folgender Zusatz im Bescheid sicherlich besser:

"Wenn Sie ab einem neu zu bestimmenden Rentenbeginn im Jahr 2022 nicht die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 € überschreiten, kann eine Vollrente – bei Überschreiten gegebenenfalls eine Teilrente - geleistet werden."

Glück für Paul, dass er sogar 7350 € monatlich hinzuverdient hat, und nicht nur 7300 €. So konnte die Rente jedenfalls wegfallen und er kann – wenn der der Expertenempfehlung folgt - mit dem neuen Rentenantrag Juli 2022 monatlich 1475 = 8850 € bis zum Jahresende kassieren.

Hätte er 50 € weniger, also nur 7300 € verdient, wäre die Rente für JAN-JUN noch in Höhe von gut 15 € und ab JUL in Höhe von gut 90 € gezahlt worden. Für 2022 also insgesamt nur rd. 630 €.

Fazit: 600 € mehr Verdienst in 2022 = 8220 € mehr an Rente.

Dank dem „klugen“ Gesetzgeber, der solche im Ergebnis völlig unverständlichen Regelungen geschaffen hat.

Und wenn alle Gutverdiener das wüßten, könnte es noch erheblich mehr solcher Fälle geben.

Genau genommen sieht das Ergebnis für Paul dann aber noch 'günstiger' aus. Denn wenn der Rentenanspruch nun weggefallen war und deshalb neu beantragt werden muss, erhöhen ja auch noch die Betragsmonate aus 2021 bis inkl. Juni 2022 diese 'neue' Rente ab 01.07.22 und der Jahresverdienst ergibt rumbummelig gut und gerne noch 1 EP dazu, also noch mal 36,02 x 6 Monate = 216,12 EUR oben drauf. Da kann man doch glatt locker abwarten, bis die erste 'laufende' Rentenzahlung dann wohl erst Ende August oder gar erst im September eintrudelt ;-) Nicht ganz nachvollziehbar ist zwar, dass in 45 Jahren nur rund 40 EP angesammelt wurden, wo doch jetzt das Jahreseinkommen etwas über 2 EP bringt, aber das ist ja letztendlich im Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage auch 'völlig egal', vielleicht ist Paul ja einfach ein Karrierespätzünder... sei es ihm gegönnt!
W°lfgangam 19.06.2022 | 19:26
Ergänzend: Neuer Antrag für die Altersrente ab 01.07. prüfen lassen/bis 31.03.2023 - erfahrungsgemäß ein 'günstiger' Rentenbeginn, um max. Teilrente neben hohem Beschäftigungsentgelt 'mitzunehmen'. ...nur unter Berücksichtigung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € - was Grün/Rot/Gelbe-Koalition mit der Hinzuverdienstgrenze/dauerhaft erhöht, da noch plant, wissen wir heute nicht. Gruß w.
Quasi-Altersrentneram 19.06.2022 | 21:04
Wie ich schon vorher erwähnte, habe ich ab OKT 2021 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Höhe von 1400,00 € bekommen. Diese wurde wegen meines seinerzeit prognostizierten Hinzuverdienstes für OKT bis DEZ 2021 in Höhe von monatlich 7350 € auch nicht gekürzt. Für die Zeit ab JAN 2022 wurde sie aber wegen des vorausberechneten kalenderjährlichen Hinzuverdienstes 88200 € nicht mehr gezahlt. Nun hat sich gezeigt, dass mein Arbeitgeber für 2021 mein Weihnachtsgeld um 300 € gekürzt hat und die Prognose für 2021 mit 22.050 € gar nicht stimmt, vielmehr nur 21.750 € oder im monatlichen Durchschnitt 7.250 € richtig sind. Wird dadurch auch der seinerzeit für 2022 prognostizierte Betrag von 88.200 € auf 12 x 7.250 € = 87.000 € abgeändert und mir doch noch rückwirkend ab JAN 2022 eine sehr kleine Teilrente gezahlt? Noch eine ergänzende Frage an @Wolfgang: Soll ich den 1. Jul 2022 abwarten und sehen, ob die DRV noch eine Teilrente zahlt? Wenn nein, kann ich mir dann wirklich bis zum 31.03.2023 Zeit lassen und erst dann einen Antrag auf Zahlung der vollen Rente stellen? Was hat 2022 mit der Hinzuverdienstgrenze von möglicherweise für 2023 geltenden 6.300 € zu tun? Vielen Dank für die Antworten zu dem für mich komplizierten aber offenbar lohnenden Bereich "Flexi-Rente" und einen schönen neuen Wochenbeginn wünscht "Hoffentlich-bald-wieder-Vollrentner!
W°lfgangam 20.06.2022 | 21:42
Zitat von Quasi-Altersrentner anzeigen
Hallo Quasi-Altersrentner, bitte umgehend die nächste Beratungsstelle aufsuchen, um für die 'Restlaufzeit’ der Rente in 2022'/Wiederbeginn der Altersrente, den günstigsten 'Starttermin' einer Teil-/Vollrente ermitteln zu lassen. "Soll ich den 1. Jul 2022 abwarten und sehen, ob die DRV noch eine Teilrente zahlt?" + "Für die Zeit ab JAN 2022 wurde sie aber wegen des vorausberechneten kalenderjährlichen Hinzuverdienstes 88200 € nicht mehr gezahlt." Ihre Altersrente wurde eingestellt/entzogen (nicht nur ruhend gestellt), ein neuer Rentenantrag ist erforderlich = morgen Beratungs-/Antragstermin dafür vereinbaren ...die DRV steht da nicht neben Ihrer Haustür und beobachtet Sie /Ihren Hinzuverdienst /will der etwa schon wieder Rente neben seine Vollbeschäftigung mitnehmen?! :-)) Daher: Eigeninitiative erforderlich. Gruß w.
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