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Rentenanpassungsbetrag nach Änderung EM-Rente

von W.20.09.2018 | 11:54
319 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, weiß jemand, was in die Anlage R der Steuererklärung einzutragen ist, wenn bisher eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen wurde (z.B. Beginn 2016), die z.B. ab 1.7.2017 in eine volle umgewandelt wurde? - Bleibt Zeile 7 (Beginn der Rente) dann 2016? - Ist die teilweise EM-Rente evtl. als "vorhergehende Rente" einzutragen (Zeilen 8-9)? Der Rentenanpassungsbetrag läßt sich ja schlecht berechnen, da es ja keine regelmäßige Erhöhung ist, zumal wenn a) 2016 nicht das ganze Jahr über Rente bezogen wurde, b) wenn 2017 ebenfalls nicht das ganze Jahr Rente ausgezahlt wurde z.B. wegen Verrechnung mit anderen Sozialleistungen. Vielen Dank im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das ist eine Frage, die Sie besser einen Experten der Finanzbehörden stellen sollten.

In den Ausfüllhinweisen zur Anlage R habe ich gelesen, dass Sie in die Zeile 7 den Beginn Ihren aktuellen Rente, also den 1.07.2017 eintragen sollten.

Da Ihrer vollen EM-Rente eine teilweise EM-Rente vorausgegangen ist, tragen Sie Beginn und Ende dieser vorangegangenen Rente in den Zeilen 8 und 9 ein. Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.

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1 Antworten

W.am 20.09.2018 | 13:58
Danke. Ich habe gerade gesehen, daß man ja den Belegabruf nutzen kann, wo alle diese Angaben bereits hinterlegt sind (von den Versicherungsträgern übermittelt). Es ist so, wie sie geschrieben haben.
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