Das ist eine Frage, die Sie besser einen Experten der Finanzbehörden stellen sollten.
In den Ausfüllhinweisen zur Anlage R habe ich gelesen, dass Sie in die Zeile 7 den Beginn Ihren aktuellen Rente, also den 1.07.2017 eintragen sollten.
Da Ihrer vollen EM-Rente eine teilweise EM-Rente vorausgegangen ist, tragen Sie Beginn und Ende dieser vorangegangenen Rente in den Zeilen 8 und 9 ein. Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.