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Experten-Antwort

Rentenanpassungsbetrag(RAB)

von Hurth21.05.2019 | 11:26
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7 Antworten

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Meiner Rentenanpassungsbetrag(RAB) stimmt nicht. Ich habe RV-Bund Frau Genz angerufen ohne Erfolg. Sie berichtet daß die Regierung RV aufgezwungen hat diesen Rentenanpassungsbetrag im Computer zu ermitteln und an Finanzamt mitzuteilen. Sonst hat sie gar nicht damit zu tun und sie kann nicht einmal manuell nachrechnen. Meine Berechnung: 2017:Rente 16760, RAB 809€ ergibt Startbetrag 15951€ 2018:Rente 17191, RAB 1397€ ergibt Startbetrag15794€. Der Startbetrag muß gleich sein, deshalb stimmt die RAB-Berechnung nicht. Einspruch online an RV-Bund geht nicht. Was tun schriftliche Einspruch an Finanzamt oder RV ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Hurth,

die Bruttojahresrente des laufenden Jahres ist mit der Bruttojahresrente des Jahres nach dem Jahr den Rentenbeginns gegenüberzustellen. Diese Gegenüberstellung ist der RAB.

Bevor Sie Einspruch bei Ihrem Finanzamt einlegen, überprüfen Sie den RAB für die Jahre 2017 und 2018 mit der Bruttojahresrente für das Jahr nach dem Jahr Ihres [Rentenbeginns:]https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html. Wenn Sie dann nicht auf die gleichen Zahlen kommen, können Sie noch Einspruch einlegen.

Oder Sie legen fristwahrend Einspruch ein und rechnen dann nach. Sie kann dann Ihren Einspruch noch zurücknehmen.

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6 Antworten

Tippam 21.05.2019 | 11:35
Zunächst richtig rechnen, da die Rentenbezugsmitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt vollautomatisch erstellt werden und Fehler nahezu ausgeschlossen sind. Wäre die EDV-Software fehlerhaft, würden außer Ihnen auch noch unzählige andere Rentner falsche Bescheide erhalten. Und dann wäre hier der Teufel los....
Hurtham 21.05.2019 | 12:13
Die Zahlen zur Berechnung steht in meiner Mitteilung. Wenn jemand Ahnung von der Materie hat kann selber nachrechnen und Überprüfen.
Werner67am 21.05.2019 | 13:37
Der Startbetrag bleibt nur solange unverändert, wie sämtliche Änderungen der Rente ausschließlich auf regelmäßigen Rentenanpassungen beruhen. Kommt es aus sonstigen Gründen zur Neuberechnung der Rente (z.B. wegen Einkommensanrechnung oder gesetzlichen Neuregelungen/Mütterrente), wird auch der Startbetrag neu berechnet. Gruß Werner
Hurtham 21.05.2019 | 15:32
So habe ich RAB für 2018 gerechnet, komme auf (17191-15951) =1240 Euro und nicht wie Von DRV-Bund angegeben 1379 Euro.
Kurtham 21.05.2019 | 16:00
Sie müssen doch wissen, um wie viel sich Ihre Rente (Beginn 2016?) jeweils im Juli erhöht hat. Da brauchen Sie nichts zu rechnen, nur mit dem ausgewiesenen RAB vergleichen
Rentenschmiedam 21.05.2019 | 16:46
Hallo, Startbetrag ist der Rentenbetrag (Brutto) des Kalenderjahres nach dem Rentenbeginn. Bsp. Rentenbeginn 08/2014 mtl. Rente 100 EUR Rentenanpassung 07/2015 mtl. Rente 105 EUR Startbetrag in 2015 !! 6 x 100 EUR +6 X 105 EUR = 1230 EUR geteilt durch 12 Monate ergibt den Startbetrag von 102,50 EUR. Erhöht sich nun im Juli 2016 die Rente auf sagen wir 110 EUR, ergibt sich ein Anpassungsbetrag von 7,50 EUR. Alles klar jetzt? Mit besten Grüßen
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