Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann ist 2005 nach einem Betriebsunfall gestorben. Ich beziehe große Witwenrenten (netto) aus der gesetzlichen Unfallversicherung von z.Z. 950,46 € und aus der DRV iHv. 57,53. Die DRV-Rente beträgt eigentlich 392,03 €, wurde aber wegen der Höhe der Unfallrente gekürzt. Weiteres Einkommen habe ich nicht. Ab 1.10.2016 werde ich vorzeitig (mit 63) meine eigene DRV-Rente in Anspruch nehmen. Nach heutigem Stand wird sie unter Berücksichtigung der Abschläge (9,3%) brutto 530 € betragen. Wird dann eine der drei Renten gekürzt, und wenn ja, welche und in welchem Umfang?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Petra Eckert