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Rentenanrechnung

von Nadja29.07.2009 | 11:18
939 Ansichten
3 Antworten

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Meine Mutter (geboren 28.3.47) erhält ab 1.10.09 Altersrente für Frauen. Außerdem bezieht sie seit 71 Witwenrente von der LVA sowie eine Rente vom Versorgungsamt (nach dem Bundes-/Soldatenversorgungsgesetz). Wird irgendeine Rente jetzt ab 1.10. gekürzt/angerechnet?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 29.07.2009 | 11:43

Da die Witwenrente - wie angegeben - bereits seit 1971 bezogen wird (mithin der Versicherte vor dem 01.01.1986 verstorben ist) und daher die Voraussetzungen nach der Übergangsvorschrift des § 314 Abs. 1 SGB VI erfüllt sind, sind auf diese Rente die Vorschriften über die Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes nicht anzuwenden. Somit wird die Witwenrente auch nach Bewilligung der Altersrente weiterhin ungekürzt gezahlt. Dagegen vermag ich nicht zu beurteilen, ob und ggf. wie sich die bewilligte Altersrente auf die Leistung nach dem BVG bzw. SVG auswirkt. In einer verbindlichen Weise kann darüber nur die Stelle Auskunft geben, die diese Leistung zahlt.

Moderatoren-Antwortam 30.07.2009 | 11:02

Die aus einer privaten Rentenversicherung erbrachte Leistung hat unter den gegebenen Umständen keinen Einfluss auf die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Altersrente, Witwenrente).

1 Antworten

Nadjaam 30.07.2009 | 09:23
Danke für die Antwort. Eine Frage noch: Sie erhält seit November 2008 auch noch eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung bei der Signal Iduna (130,-€). Wird die irgendwo angerechnet?
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