Es geht also um die Frage, wird bei der Witwenrente neben der eigenen Rente auch das Witwengeld als anrechenbares Einkommen berücksichtigt.
Ich meine, dass in diesem Forum schon mehrfach beschrieben wurde, dass dem nicht so ist.
s.a.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… auf Seite 36
"Folgende Einkünfte werden nicht angerechnet:
...
sämtliche Hinterbliebenenrenten und Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (zum Beispiel Witwen/Witwerrenten oder -pensionen oder die betriebliche Altersvorsorge des Verstorbenen),
..."
Da die eigene Rente abzgl. Pauschale unter dem Freibetrag liegt, sollte keine Anrechnung erfolgen, sofern keine weiteren Einkommen vorliegen.