Sehr geehrte Damen und Herren,
über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ist mein Rechenansatz richtig? Wird das Witwengeld von der Versorgungskasse als Einkommen angerechnet? Ich verwende fiktive Einnahmen eines Ehepaars.
Annahme : Ehemann verstirbt.
Fragestellung: Steht der Ehefrau nach altem Rentenrecht eine Witwenrente zu (aus der BfA-Rente ihres Mannes)?
Sechzig Prozent aus dem Ruhegehalt wird sie ohne Zweifel bekommen.
Einkommen des Ehemanns vor seinem Tod
Ruhegehalt Brutto 3333 Euro
BfA Rente Brutto 500
Einkommen der Ehefrau bis zu seinem Tod
Bu-BfA Rente Brutto 1000
Rechnung:
Witwengeld Brutto 60%x3333= 2000
Pauschalabzug 2000x23%= -460
BfA Rente Frau 1000
Pauschalabzug 1000x14%= -140 ----------
Theoretische Einnahmen Netto 2400
Freibetrag West -877 -----------
Restbetrag, um den die Einnahmen Netto den Freibetrag überschreitet
1523
Abzug 1523x40%= - 609
BFA Rente Ehemann x60%=500x60%= 300 ------- -309
Da der Endbetrag negativ ist, erhält die Witwe keine Witwenrente.