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Experten-Antwort

Rentenanrechnung: Erhält Ehefrau Witwenrente, Ehemann hatte Ruhegehalt u. Rente u. Ehefrau eigene Rente

von Baum21.01.2021 | 18:01
220 Ansichten
9 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Ist mein Rechenansatz richtig? Wird das Witwengeld von der Versorgungskasse als Einkommen angerechnet? Ich verwende fiktive Einnahmen eines Ehepaars. Annahme : Ehemann verstirbt. Fragestellung: Steht der Ehefrau nach altem Rentenrecht eine Witwenrente zu (aus der BfA-Rente ihres Mannes)? Sechzig Prozent aus dem Ruhegehalt wird sie ohne Zweifel bekommen. Einkommen des Ehemanns vor seinem Tod Ruhegehalt Brutto 3333 Euro BfA Rente Brutto 500 Einkommen der Ehefrau bis zu seinem Tod Bu-BfA Rente Brutto 1000 Rechnung: Witwengeld Brutto 60%x3333= 2000 Pauschalabzug 2000x23%= -460 BfA Rente Frau 1000 Pauschalabzug 1000x14%= -140 ---------- Theoretische Einnahmen Netto 2400 Freibetrag West -877 ----------- Restbetrag, um den die Einnahmen Netto den Freibetrag überschreitet 1523 Abzug 1523x40%= - 609 BFA Rente Ehemann x60%=500x60%= 300 ------- -309 Da der Endbetrag negativ ist, erhält die Witwe keine Witwenrente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Baum,

dem Beitrag von „senf-dazu“ kann ich zustimmen. Bei Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nur sogenanntes "selbsterwirtschaftetes" Einkommen angerechnet. Damit würde die eigene Altersrente der Witwe angerechnet werden, das Witwengeld hingegen nicht.

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8 Antworten

Astam 21.01.2021 | 19:02
Hier werden Sie nur Antworten zur Witwenrente aus der Versicherung der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Alle anderen Antworten zu Berechnungen zum Witwengeld erhalten Sie vom zuständigen Versorgungsträger.
W°lfgangam 21.01.2021 | 19:19
Hallo Baum, Sie haben schon gemerkt, dass Sie mit Ihrer Frage im falschen Forum sind, dass hier Ansprüche von Witwen aus der Pension/Ruhegehalt eines verstorbenen Beamten nicht beantwortet werden können. Randkenntnisse: Grundsätzlich wird die eigene/gesetzlich Rente des/der Überlebenden nicht auf die 'Witwenpension' angerechnet. Anrechnungsvorschriften gibt es grundsätzlich nicht. Aber, Stichtage/Heiratsdatum/Alter sind ggf. zu berücksichtigen, da bei erst 'kürzlich' erfolgter Eheschließung durchaus Kürzungen der Witwenpension in Richtung Null erfolgen kann/muss ...mehr dazu können Sie in den Beamtenversorgungsgesetzen nachlesen oder die zahlende Dienststelle um entsprechende Auskünfte bitten. Definitiv wird natürlich eine Witwenpension auf die eigene gesetzliche Altersrente der Witwe nicht angerechnet. Gruß w. PS: auf die Schnelle ein Forum, das vielleicht mehr Inhalt bringt https://www.beamtentalk.de/
Baumam 22.01.2021 | 09:30
Hallo, es geht NICHT um die Berechnung von Witwengeld, also nicht um einen Ansprüch einer Witwe aus der Pension/Ruhegehalt! Eine ehemalige Angestellte der dt. Rentenversicherung behauptet felsenfest, dass zur Ermittlung des Anspruchs auf Witwenrente das Witwengeld von der Versorgungskasse als eigenes Einkommen der Hinterbliebenen angerechnet wird. Es geht um einen Anspruch aus der Deutschen Rentenversicherung, hier auch BfA-Rente genannt, die der Ehemann zusätzlich erhalten hatte. Einkommen des Ehemanns vor seinem Tod Ruhegehalt Brutto 3333 Euro BfA Rente Brutto 500 Einkommen der Ehefrau bis zu seinem Tod Bu-BfA Rente Brutto 1000 Rechnung: Witwengeld Brutto 60%x3333= 2000 Pauschalabzug 2000x23% = -460 BfA Rente Frau 1000 Pauschalabzug 1000x14% = -140 daraus folgt: Theoretische Einnahmen Netto 2400 Freibetrag West -877 Restbetrag, um den die Einnahmen Netto den Freibetrag überschreitet:2400-877= 1523 Abzug 1523x40% = - 609 BfA-Rente Ehemannx60% =500x60%= 300 -609+300= -309 Da der Endbetrag negativ ist, erhält die Witwe keine Witwenrente. LG Baum
senf-dazuam 22.01.2021 | 10:38
Es geht also um die Frage, wird bei der Witwenrente neben der eigenen Rente auch das Witwengeld als anrechenbares Einkommen berücksichtigt. Ich meine, dass in diesem Forum schon mehrfach beschrieben wurde, dass dem nicht so ist. s.a. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… auf Seite 36 "Folgende Einkünfte werden nicht angerechnet: ... sämtliche Hinterbliebenenrenten und Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (zum Beispiel Witwen­/Witwerrenten oder -pensionen oder die betriebliche Altersvorsorge des Verstorbenen), ..." Da die eigene Rente abzgl. Pauschale unter dem Freibetrag liegt, sollte keine Anrechnung erfolgen, sofern keine weiteren Einkommen vorliegen.
Siehe hieram 22.01.2021 | 10:51
wird aber anders gerechnet, weil der Betrag der Versorgungskasse 'egal' ist (sind keine 'eigenen' Einkünfte der Frau) BfA Rente bis zum Ableben 500 EUR Sterbevierteljahr 3 x 500,00 EUR danach von der Bruttorente 500,00 EUR/Monat 60% = Witwenrente 300 EUR gekürztes (14%) eigenes Einkommen der Frau netto 860,00 EUR Freibetrag West 877,00 Differenz 17 EUR Da die eigenen Einkünfte der Frau den Freibetrag nicht übersteigen, wird die Witwenrente in Höhe von 300,00 EUR brutto bezahlt.
Baumam 22.01.2021 | 11:23
Ganz herzlichen Dank für die Antwort! Seit Jahren stellte ich mir die Frage, ob die Berechnung der beauftragten Rentenberaterin (!)richtig sein kann. Lieben Gruß Baum
G.W.am 22.01.2021 | 16:50
Möglicherweise wird aber die gesetzliche Witwenrente auf das Witwengeld angerechnet und führt so zu einer Verringerung der Hinterbliebenenbeamtenversorgung. Ob und in welcher Höhe in die andere Richtung eine Anrechnung erfolgt, kann aber nur der Dienstherr des Verstorbenen abschließend beantworten.
Icham 22.01.2021 | 17:53
Hallo. Lt. BeamtVG §55.3 wird bei Witwengeld die eigene Rente nicht angerechnet. Und die Witwenrente 500€ vom Verstorbenen ist schon zu Lebzeiten beim Gehalt wg der Höchstgrenze angerechnet worden.
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