Eine Bekannte pflegt seit 5 Jahren ihre Mutter - sie hat die letzen Jahre nicht gearbeitet ist seit 3 Jahren in Rente.
Die Mutter hatte bis dato PS2 seit 3 Monaten PG3,kann das auf die Rente angerechnet werden ,oder sonst irgend wie Vergütet werden.
Sollte Ihre „Bekannte“ noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, werden Pflegebeiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die sich immer zum 01.7. eines Jahres rentenerhöhend auswirken.
Sollte die Regelaltersgrenze erreicht sein, werden nur noch Beiträge von der Pflegekassen an die Rentenversicherung gezahlt, wenn Ihre „Bekannte“ mindestens auf 1% der Rente verzichtet und eine Teilrente bezieht. Dies muss formlos beim zuständigen Rententräger beantragt werden.
Nichterwerbsmäßig tätige Pflegepersonen können ggfs. auch für diese Tätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden. Die dann entrichteten Beiträge werden bei der Berechnung der Rente auch berücksichtigt. Ob Versicherungspflicht eintritt ist davon abhängig, welcher pflegerische Umfang durch die Pflegekasse festgestellt wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Beiträge für eine solche Pflegetätigkeit nur noch dann berücksichtigt werden, wenn keine Vollrente bezogen wird – also beispielsweise nur eine Teilrente in Höhe von z.B. 99% bezogen wird. Dies muss beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.