Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenanspruch

von SK208007.01.2019 | 12:27
102 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Währe es auch denkbar weil man ja schon von Geburt an als voll Erwerbsgenmindert ist und somit keinerlei Anspruch auf jegliche Art von rentenform kein Anspruch hat obwohl man ja durchgehend wen man z.b. 10 Jahre in einer WFBM mit Grundsicherung und Entgelt von 170€ und trotzdem in die Rentenversicherung einzahlt da man ja eine Verdienstbescheinigung bekommt Insofern z.B. an bekommt 170€ und in der RV- Brutto würden 2100€ stehen das wäre ja der durchsnittsverdienst wen jemand auf dem 1 Arbeitsmarkt ist und man selber bekommt nur ein Entgelt hätte man überhaupt ein Anspruch auf jegliche Form von Rente einen Anspruch weil man ja schon von Geburt an voll erwerbsgemindert ist so z.B. ist sind die 50% Schwerbehinderung bei mir von Geburt an somit ist auch eine Voll Erwerbsminderung von Geburt aus und dauerhaft besteht. Das wäre das schlimmste überhaut das man keinerlei Ansprüche auf Rente hätte Immerhin habe ich in einer WFBM Ausgelagert 38 Stundenwoche Wochenende von 07.00 bis 18:00 ohne Bezahlung und kein Tag Frei Früh und Spätschicht gehabt minus Stunden Könnte ja auch sein das weil man von Geburt an Voll erwerbsgemindert ist das man auf jegliche Rentenart kein Anspruch hat

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SK2080,

Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben (§ 43 Abs. 6 SGB VI).

Beitragspflichtige Einnahmen sind bei behinderten Menschen das Arbeitsentgelt, mindestens 80 vom Hundert der Bezugsgröße (§ 162 SGB VI).

Gerne schickt Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger auf Anfrage eine aktuelle Rentenauskunft zu.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

sk2080am 07.01.2019 | 12:48
ja da ist Richtig die allgemeine Wartezeit beträgt 20 Jahre da es aber sich um eine EM Rente handelt und dessen Betrag zwischen 500€ bis 900€ beträgt was Grundsicherungsniveu ist und ja festgestellt wurde das ich auf Erwerbsminderungsrente kein Anspruch habe müsste es ja sich nur um eine Altersrente handeln was andere wiederum erst mit dem vollenden des 67 Lebensjahr bekommen und dann zusätzlich Grundsicherung bekommen. Da ja im meinem Fall schon die Grundsicherung besteht müsste die Rente ja dann höher ausfallen glaube kaum das man mit Grundsicherung bis 67 Arbeiten kann
Cosimaam 07.01.2019 | 12:42
Selbstverständlich können auch Sie eine Rente bekommen. Die Beschäftigung in einer Werkstatt erfüllt die Wartezeit. Dies ist explizit für behinderte Menschen so geregelt die z. B. Von Geburt an behindert sind und die Wartezeit ja nicht anders erfüllen kōnnen.
Cosimaam 07.01.2019 | 13:41
Es gibt da m. E. Bezugsgrössen und auch die Tätigkeit in einer Werkstatt führt zu rentenpunkten. Und was einmal im Versicherungskonto steht das bleibt auch da es "verfällt" da nichts.
sk2080am 07.01.2019 | 14:34
also bestimmen die Bezugsgrössen die höhe der Rente da ich damit leider nichts anfangen kann könnten sie mir evtl. sagen wie groß die Bezugsgrösse bei einem Verdienst von 170€ wie hoch wäre da den der Rentenanspruch z.B. bei Grundsicherung
Cosimaam 07.01.2019 | 15:17
Ach je ich kann Ihnen doch nicht sagen wieviel Rente man bekommt, wenn man 170 Euro eingezahlt hat - goldig, schmunzel-. Ich würde folgendes vorschlagen :Fordern Sie bitte eine Proberentenberechtigung über eine Altersrente unter Bezug auf die aktuell vorliegenden Werte bei Ihrer RV an.
WfbM-Kenneram 07.01.2019 | 15:36
Das RV-Brutto auf der Lohnbescheinigung (dieses Jahr knapp 2500 Euro pro Monat) ist das relevante Einkommen für die Rentenansprüche, nicht die 170 Euro Überweisungsbetrag.
KSCam 07.01.2019 | 16:41
Ist doch alles eigentlich ganz einfach: Menschen die schon immer erwerbsgemindert sind können dann eine EM Rente erhalten wenn sie 20 Beitragsjahre aufweisen, z.B. auf Grund einer Tätigkeit in der WfbM. Sie sind 34 Jahre alt (siehe anderer Ihrer 2 Beiträge), daher können Sie diese 20 Jahre noch nicht haben, sonst hätten Sie bereits mit 14 eingezahlt haben müssen. Somit gibts auch jetzt noch keine EM Rente. Eine Rente kann daher frühestens 20 Jahre nach dem ersten Werkstatt-Beitrag beginnen. Das können Sie sich leicht errechnen; sind Sie beispielsweise seit März 2002 in der Werkstatt und dort versichert, sind die 20 Jahre frühestens im Februar 2022 voll..... Und wie hoch wird die Rente? Na ganz einfach in die letzte der jährlichen Renteninformationen schauen und von der oberen Zahl noch ca. 11% für KV und Pflege abziehen und schon wissen Sie was Sie zu gegebener Zeit bekommen. Als 34 jähriger sollten Sie seit Sie 27 Jahre alt sind schon einige dieser Infos erhalten haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026