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Rentenanspruch

von Vici25.01.2009 | 09:54
1171 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Zusammen! Während des Studiums habe ich auf 400-€ basis gearbeitet und somit keine Rentenbeiträge gezahlt. Seit 2 Jahren arbeite ich und zahle Rentenversicherung. Für mein Visum brauche ich einen Rentenanspruch. Mir fehlen 30 Monate. Kann ich durch eine freiwillige Einmalzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung den Rentenanspruch erhalten? Danke schön für Eure Hilfe!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.01.2009 | 10:29

Sind Sie sicher, dass Sie wirklich einen "Rentenanspruch" nachweisen müssen und nicht lediglich das Bestehen einer "Rentenversicherung". Den "Anspruch" haben Sie doch - unabhängig von der Anzahl der eingezahlten Beiträge - erst, wenn Sie z.B. 65 (oder 67) sind oder erwerbsgemindert??

Ich würde Ihnen Raten, das nochmal genau zu prüfen. Sollte tatsächlich die Erfüllung der 60 Monate Wartezeit nötig sein, vereinbaren Sie doch bitte einen Termin in einer der Beratungsstellen der Rentenversicherung (Adressen oben in der linken Navigationsleiste) - dort kann man Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten nennen.

1 Antworten

Schiko.am 25.01.2009 | 13:26
Wenn Sie seit 24 Monaten Rentenbeiträge zahlen gelten Sie als Renten- versichert. Für einen Rentenanspruch zu gegebener Zeit (67)sind 60 Monate Mindestbeitragszeit Voraussetzung. Für den 400 Eurojob werden derzeit ,( früher andere Sätze) durch den AG. 15% in die RV. einbezahlt. Dies sind keine vollwertigen Beiträge,ohne Zuzahlung von 4,90% entstehen keine 12 Monate Anrechnungszeit. Es werden ungefähr für das Jahr 3 Monate angerechnet-hier gibt es einen besonderen Berechnungsmodus. Nachdem Sie ja im Jahr jetzt 12 Monate Beiträge abführen besteht keine Möglichkeit durch freiwillige Beiträge zusätzliche Beitragszeit zu erreichen. Unverständlich für mich, dass für das Visum nicht eine Rentenversicherung, sondern bereits ein Rentenanspruch nachzuweisen ist. Mit freundlichen Grüßen.
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