Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSind Sie sicher, dass Sie wirklich einen "Rentenanspruch" nachweisen müssen und nicht lediglich das Bestehen einer "Rentenversicherung". Den "Anspruch" haben Sie doch - unabhängig von der Anzahl der eingezahlten Beiträge - erst, wenn Sie z.B. 65 (oder 67) sind oder erwerbsgemindert??
Ich würde Ihnen Raten, das nochmal genau zu prüfen. Sollte tatsächlich die Erfüllung der 60 Monate Wartezeit nötig sein, vereinbaren Sie doch bitte einen Termin in einer der Beratungsstellen der Rentenversicherung (Adressen oben in der linken Navigationsleiste) - dort kann man Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten nennen.
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