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Experten-Antwort

Rentenanspruch

von rabbit10.01.2014 | 17:11
2017 Ansichten
8 Antworten

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Bei der letzten Renteenauskunft habe ich festgestellt, daß die erreichte Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente um rund EUR 25,-- unter dem Vorjahreswert liegt. Zu erwähnen ist, daß ich bis Ende 2012 immer voll bzw. den Höchstbeitrag aus der Beitragsbemssungsgrenze einbezahlt habe. In 2013 dann aufgrund einer längeren Erkrankung nur rund 25 % des Wertes aus 2012. Ich war der Meinung, daß sich eine erreichte Anwartschaft nicht mehr verringern kann - auch dann, wenn entweder weniger oder gar keine Beiträge mehr hinzukommen. Was ist der Grund für den rückläufigen Rentenanspruch ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Aus welchen Gründen die Höhe der Erwerbsminderungsrente gesunken ist, kann detailliert ermittelt werden, wenn die letzten beiden Auskünfte gegenübergestellt werden. Hierbei ist die Auskunfts- und Beratungsstelle oder der zuständige Rentenversicherungsträger behilflich.

2. Die Zurechnungszeit als beitragsfreie Zeit erhält den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Wenn also ein geringeres Einkommen erzielt wird in einem Kalenderjahr, so wird aus diesem Grunde auch der Durchschnitt an Entgeltpunkten auch insgesamt weniger für die Bewertung der Zurechnungszeit.

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7 Antworten

KSCam 10.01.2014 | 17:16
Das liegt wohl an der Zurechnungszeit. Bei der EM Prognose wird so getan als ob Sie bis 60 mit dem Durchschnitt der letzten Jahre weiterverdienen würden. Dieser Durchschnitt, mit dem die hochgerechneten Zeiten bewertet werden, verringert sich zwangsläufig, da Sie im vergangenen Jahr 25% schlechter versichert waren. Nehmen Sie den heute erreichten Betrag der Altersrente, so ist dieser sicher nicht gesunken, sondern um 25% weniger gestiegen als er gestiegen wäre ohne diese Erkrankung.
W*lfgangam 10.01.2014 | 18:55
Hallo rabbit, Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Kurz: Der Durchschnittswert für die Hochrechnung bis 60 hängt von vielen Faktoren ab, so dass jede neue Renteninformation deutliche Abweichungen zeigen kann. In der nächsten Beratungsstelle DRV oder auch Rathaus wird man Sie darüber aufklären und ggf. auch eine realistischere Einschätzung vornehmen können. Gruß w.
W*lfgangam 10.01.2014 | 18:53
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Kurz: Der Durchschnittswert für die Hochrechnung bis 60 hängt von vielen Faktoren ab, so dass jede neue Renteninformation deutliche Abweichungen zeigen kann. In der nächsten Beratungsstelle DRV oder auch Rathaus wird man Sie darüber aufklären können und ggf. auch eine realistische Einschätzung vornehmen können. Gruß w.
Herz1952am 10.01.2014 | 22:29
Genau deswegen, soll bei EM-Renten künftig eine "Günstiger Rechnung" oder Günstiger Prüfung erfolgen, Und zwar für die letzten 4 Jahre. Oft liegen nämlich vor der EM-Rente Zeiten von Krankheit und Reha-Maßnahmen, die den Durchschnitt drücken würden. Solche "Teil-Minderungszeiten" haben auch einen gewissen Einfluss auf die Regelaltersrente . Herz1952
krankam 11.01.2014 | 01:35
bei mir genauso. war 1,5 Jahre im Krankenstand, danach war die zu erwartende EM Rente gersunken. Krankheit, Behinderung wird bestraft.
Batrixam 13.01.2014 | 07:17
warum fühlen sich alle gleich bestraft?!?! In der Erwerbsminderungsrente werden über die Zurechnungszeit zukünftige Beiträge angerechnet, die nicht gezahlt worden sind und in den meisten Fällen auch nie mehr gezahlt werden! Wo bitteschön liegt hier die Betrafung?!?!
vielleichtam 13.01.2014 | 09:25
Vielleicht darin, dass man nicht mehr arbeiten und weitere EP´s sich selbst erarbeiten kann, die dann auch nicht abgezogen werden können, wie es bei der EM-Rente geschieht? Es gibt diese Zurechnungszeit, ja, aber das meiste wird einem eben durch die 10,8% wieder genommen. Fast ein Nullsummenspiel. :-(
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