1. Aus welchen Gründen die Höhe der Erwerbsminderungsrente gesunken ist, kann detailliert ermittelt werden, wenn die letzten beiden Auskünfte gegenübergestellt werden. Hierbei ist die Auskunfts- und Beratungsstelle oder der zuständige Rentenversicherungsträger behilflich.
2. Die Zurechnungszeit als beitragsfreie Zeit erhält den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Wenn also ein geringeres Einkommen erzielt wird in einem Kalenderjahr, so wird aus diesem Grunde auch der Durchschnitt an Entgeltpunkten auch insgesamt weniger für die Bewertung der Zurechnungszeit.