Hallo Tim,
leider gibt es überhaupt keine gesetzliche Regelung/Vorschrift, wann eine Person die "Versicherteneigenschaft" besitzt und wann nicht - weder für versicherungspflichtige noch für versicherungsfreie oder sonstige Personen.
Allgemein geht man davon aus, dass derjenige Versicherter ist, der in einer konkreten Beziehung zum Rentenversicherungsträger steht, in dem durch ihn selbst oder für Ihn von Dritten wenigstens ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde. Da es sich bei den Pauschalbeiträgen ebenso wie bei "normalen Beiträgen" um persönlich und zeitlich zuordenbare Beiträge handelt, gehe ich davon aus, dass auch hier (trotz nur sehr eingeschränkter rentenrechtlichen Wirkung) eine Versicherteneigenschaft begründet wird.