Mein Mann und ich sind beide mittlerweilen selbstständig. Wie lange (Jahre/Monate) muss man in die Rentenversicherung einbezahlt haben, damit man die Rente, über die man jährlich seitens der Deutschen Rentenversicherung informiert wird, bei Rentenantritt ausbezahlt bekommt? Dies bedeutet: gibt es eine Mindesteinzahlungsdauer, damit man diesen mitgeteilten Rentenbeitrag ausbezahlt bekommt oder wird dieser gekürzt? Zählt die Dauer eines Auslandsaufenthalt in der Schweiz zu 100% dazu? Vielen Dank
:P Wer sich selbständig machen will, sollte sich vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu den Möglichkeiten und Risiken hinsichtlich der weiteren Altersvorsorge informieren lassen. Dort kann eine Beratung unter Einbeziehung der individuellen Bedingungen der eigenen Versicherungsbiografie erfolgen, die das Forum nicht leisten kann.
Wer eine Regelaltersrente bekommen will, muss mindestens das 65. Lebensjahr (demnächst bei ab 2012 stufenweiser Anhebung das 67. Lebensjahr) vollendet haben und die allgemeine Wartezeit (Versicherungszeit) von fünf Jahren erfüllen.
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Zu Zeiten in der Schweiz lesen Sie
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Die Renteninformation, die Ihnen jährlich übersandt wird, gibt Ihnen Aufschluss über die Rentenhöhe mit den derzeit vorhandenen Versicherungszeiten. Diese Renteninformation wird auf der Grundlage des derzeit gelten Rechts erstellt und steht unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen.
Für die Regelaltersrente ist als Voraussetzung das Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 65. Lebensjahr) und die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten an Beitragszeiten erforderlich. Diesen Rentenanspruch haben Sie anscheinend bereits erfüllt.
Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung brauchen Sie neben der allgemeinen Wartezeit in den letzten 5 Jahren 3 Jahre an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung. Wenn Sie selbständig tätig sind und keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, besteht die Gefahr, dass Sie den Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente verlieren und demzufolge später keinen Anspruch mehr auf diese Rente haben.
Bei einem individuellen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kann am besten auf Ihre Situation eingegangen werden.
Für die Durchführung des deutsch-schweizerischen Rentenversicherungsabkommens ist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in 76122 Karlsruhe zuständig.