Meine Frage: Ich, weibl.,könnte mit 60 J. 05/2008 in Rente gehen mit 60% Schwerbeh. bis 06/08 (10,8%Abzug). Besteht der alte Schwerb.schutzanspruch rentenmäßg weiter, wenn man
nach Überpr. Widerspruch einlegt(bzw. Klageverfahren) und dann evtl. erst mit 61 J. (m. d. jeweiligen %-Abzügen)in Rente gehen möchte?
08.09.2007, 12:06
von
Timing
08.09.2007, 20:52
von
Schiko.
Das rätselraten kann beginnen
Wenn sie mit 60 ab 1.6.2008
und bei 10,8% rente beziehen
können müssten sie eigentlich
im mai 1948 geboren sein.
Unklar warum sie widerspruch
einlegen sollten.
Klar für mich, gehen sie erst
mit 61 jahren ermässigt sich
der abschlag auf 7,2% .
MfG.
10.09.2007, 11:03
Experten-Antwort