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Experten-Antwort

Rentenanspruch / Altersteilzeit

von Ingo27.04.2020 | 12:10
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4 Antworten

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Hallo, Ich bin Jahrgang 1964 und habe bisher 28 Beitragsjahre. Ab 2021 möchte ich gerne in Altersteilzeit gehen. Meine Wunsch ist das Blockmodell für insgesamt 5 Jahre Laufzeit. Besteht dort eine Möglichkeit dies zu realisieren oder ist dies noch nicht möglich ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ingo,

inwiefern Ihr Arbeitgeber Altersteilzeit anbietet, kann von uns nicht beurteilt werden. Diese Frage richten Sie bitte direkt an Ihre Personalabteilung.

Grundsätzlich muss bei Ende der Altersteilzeit die Möglichkeit bestehen, eine Altersrente in Anspruch zu nehmen. Als 1964 geborener können Sie frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und nach Vollendung des 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte. Für diese Altersrenten müssen Sie jeweils 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt haben. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss zusätzlich ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.

Sofern Ihr Arbeitgeber Altersteilzeitmodelle anbietet, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Aus dieser geht hervor, wann Sie welche Rente in Anspruch nehmen können (und mit welchen Abschlägen).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

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3 Antworten

Rentenschmiedam 27.04.2020 | 12:20
Hallo, fordern Sie eine Rentenauskunft an (auch Online möglich) und der RV-Träger wird Ihnen aufzeigen, welche Rente Sie wann mit oder ohne Abschlag beziehen können. Voraussetzung für die vorgezogenen Altersrente ist bei allen aber die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind es sogar 45 Jahre. Da Sie bislang erst 28 Jahre zurückgelegt haben, gehe ich davon aus, dass das Versicherungskonto evtl. noch gar nicht geklärt worden ist. Wenn noch Versicherungszeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres fehlen (Schule, Studium o.ä.), fordern Sie keine Rentenauskunft an, weil das dann wenig Sinn macht, sondern einen aktuellen Ausdruck Ihrer Versicherungszeiten zur Kontenklärung und stellen dann einen Antrag auf Kontenklärung (weisen Sie unbedingt darauf hin, dass es wegen der ATZ-Frage eilig ist, sonst liegt der Antrag wegen Corona auf jeden Fall auf Halde). Mit dem daraus resultierenden Feststellungsbescheid erhalten Sie dann automatisch eine aktuelle Rentenauskunft weil Sie ja schon älter als 55 Jahre sind. Mit besten Grüßen
W°lfgangam 27.04.2020 | 19:34
Hallo Ingo, Ergänzend zu @Rentenschmied: ATZ muss immer bis zu einem frühesten Rentenbeginn laufen - bei Ihnen 63, sofern die 35 Jahre Versicherungszeit erreicht werden (ist rechnerisch kein Problem, bis Rentenbeginn 63 (2027) haben Sie die 35 Jahre voll - wahrscheinlich schon viel früher, weil hier nicht nur die Beitragsjahre zählen) - und kann max. bis zum ungekürzten Altersrentenbeginn/bei Ihnen offensichtlich erst Lbj. 67 laufen. > Meine Wunsch ist das Blockmodell für insgesamt 5 Jahre Laufzeit. Ihren 'Wunsch' hört sich Ihr AG sicher gerne an, was er Ihnen/überhaupt anbietet, das klären Sie direkt mit Ihrem AG. Mein größter AG in der Nähe wird sich sicher nach Sommer/Herbst mit den 63-ern beschäftigen (die müssen raus /Personalkosten eben / StrukturProbleme = 'überflüssige Arbeitsplätze' sind finanziell aus Unternehmenssicht zu lösen) ...ggf. stehen auch noch (neben ATZ) Abfindungsmodelle an. Daher das intern abwarten, was geht/auf Sie zukommt und auch finanziell für Ihren Weg/auch in der Altersrente die beste Lösung für Sie ist. Gruß w.
Schadeam 27.04.2020 | 19:49
Als erstes sollten Sie mit Ihrer Firma reden ob dort für den jahrgang 64 ATZ schon ein Thema ist
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