Hallo Ingo,
inwiefern Ihr Arbeitgeber Altersteilzeit anbietet, kann von uns nicht beurteilt werden. Diese Frage richten Sie bitte direkt an Ihre Personalabteilung.
Grundsätzlich muss bei Ende der Altersteilzeit die Möglichkeit bestehen, eine Altersrente in Anspruch zu nehmen. Als 1964 geborener können Sie frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und nach Vollendung des 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte. Für diese Altersrenten müssen Sie jeweils 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt haben. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss zusätzlich ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.
Sofern Ihr Arbeitgeber Altersteilzeitmodelle anbietet, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Aus dieser geht hervor, wann Sie welche Rente in Anspruch nehmen können (und mit welchen Abschlägen).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.