Meine ältere Schwester (geb. 1946) hat nach Abschluss der Hauptschule ab 1960 den elterlichen Haushalt geführt und ihre jüngeren Geschwister (geb. 1954, 1956, 1958 und 1862) zu Hause betreut, da beide Elternteile ganztägig arbeiten mussten und es in dieser Zeit keine andere Möglichkeit gab, eine Betreuung und Erziehung der Kleinkinder sicherzustellen. Entsprechend hat sie keine Ausbildung und in diesem Zeitraum auch keine andere Tätigkeit ausüben können.
Obwohl die Eltern mittlerweile tot sind gibt es dafür genügend Zeitzeugen.
Frage: Können diese Zeiten ganz oder zumindest teilweise bei der Rente noch nachträglich anerkannt werden? Ich habe mal davon gehört, dass die unentgeltlich tätigen Haushaltshilfe bei den damaligen Besatzer diese Zeit anerkannt bekommen, obwohl sie dort verpflichtend tätig waren.
Liebe Grüße