Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenanspruch aus Minijob-Tätigkeit

von sissi10.01.2014 | 17:06
1554 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit rund drei Jahren - nach Erziehungsurlaub etc. - wieder auf Basis eines Minijobs berufstätig. Nun habe ich die Rentenauskunft erhalten und stelle fest, daß der aktuell erreichte Rentenanspruch - trotz Minijob - sogar leicht rückläufig ist. Ich selbst zahle keine eigenen Beitrag ein, sondern nur der AG-Pauschalanteil. Wie kann es sein, daß die ereichte Rentenanwartschaft nicht steigt sondern sogar leicht rückläufig ist ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Eine detaillierte Auskunft, aus welchen Gründen sich der Rentenanspruch gemindert hat, kann nur gegeben werden, wenn die letzten beiden Auskünfte gegenübergestellt werden. Hierbei ist die Auskunfts- und Beratungsstelle oder der zuständige Rentenversicherungsträger behilflich.

2. Außerdem sollten Sie sich dahingehend beraten lassen, ob es nicht sinnvoller ist, den "vollen" Rentenversicherungsbeitrag im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zu entrichten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

W*lfgangam 10.01.2014 | 19:02
Hallo sissi, das ist zwar nur eine kurze Frage, die Antworten dazu füllen aber eine Stunde Beratungszeit. Also ab in die nächste DRV-Beratungsstelle / ins nächste gut sortierte Rathaus/Versicherungsamt, die werden Ihnen die notwendigen Informationen kostenfrei liefern – und mit Randinfos, wozu Ihnen nicht mal die Fragen dazu eingefallen wären ;-) Gruß w.
Herz1952am 12.01.2014 | 18:18
Hallo Sissi, Minijobs drücken den bisher erreichten Durchschnitt für die Erwerbsminderungsrente runter, mit dem dann bis 60 Jahre hochgerechnet wird. Die Regelaltersrente wird jedoch (ganz) leicht erhöht. Ansonsten Vorgehensweise wie von W*lfgang geschildert. Bei der RV-Beratung können Sie sich mehrere Auswirkungen des weiteren Lebenslaufes durchrechnen, bzw. grob abschätzen lassen. Herz1952
W*lfgangam 13.01.2014 | 21:07
...was wiederum bei einem laufenden Mini-Job nicht möglich ist (Experte hat das sicher vorausschauend im folgenden Beratungsgespräch gesehen ;-) Daher: Beendigung des Mini-Jobs, 'Schamfrist' von 2 Monaten einhalten, Neuanfang dann mit Versicherungspflicht möglich. Beratung vorher, wie oben gesagt, unumgänglich. Gruß w.
Feliam 14.01.2014 | 08:47
Lieber Wolfgang, ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist bei einem seit 3 Jahren laufenden Minijob durchaus ggf. möglich (Verdienst immer noch unter 400...) - ab in die Beratung!
W*lfgangam 15.01.2014 | 22:36
Liebe Feli, ja durchaus, die vorgetragenen Fakten ließen den Schluss aber nicht zwingend zu (AG hat den (weiteren) Verzicht bei mehr als 400 EUR ab 2013 aktenkundig gemacht) - die Spezialfälle muss sissi/Andere dann eben im Rahmen einer Beratung klären lassen (oder war die 'Beratung' auf mich gemünzt? - ich fürchte ... ;-) Stimmt, ich hatte es nicht ganz und gar vollkommen gänzlich bis zum Ende gedacht *g Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026