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Rentenanspruch aus Pflegetätigkeit

von Angela29.01.2008 | 20:37
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Ich erhalte eine tlw. Erwerbsminderungsrente und habe meine schwerkranke Mutter über 1 Jahr lang gepflegt. Wird der bisher erworbene Rentenanspruch auch auf die tlw. Erw.-Mind.-Rente angerechnet? Wie wird der Rentenanspruch berechnet, wenn innerhalb eines Jahren 3 Pflegestufen eingetreten sind? Danke für Info.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Zeit der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege Ihrer Mutter besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungspflicht, wenn Ihre Mutter pflegebedürftig (= Pflegestufe 1,2 oder 3) ist und Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung (z.B. Pflegegeld) hat und der Pflegeumfang mindestens 14 Stunden wöchentlich beträgt. Außerdem dürfen Sie als Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sein.

Die entsprechenden Beiträge werden von den für die Pflegeversicherung zuständigen Stellen (z.B. Pflegekasse, privates Versicherungsunternehmen) an den Rentenversicherungsträger gezahlt.

Die Höhe der Beiträge hängt von der Pflegestufe und dem Pflegeumfang ab. Die Beiträge werden aus einem Betrag, der einem monatlichen Arbeitsentgelt (= Werte 2008) zwischen 662,67 Euro (bei Pflegestufe 1) und 1988,00 Euro (bei Pflegestufe 3 und mindestens 28 Stunden wöchentlicher Pflege) entspricht, berechnet.

Ihre Pflegetätigkeit wirkt sich auf die derzeit laufende Rente nicht aus. Eine Berücksichtigung eventueller Pflichtbeiträge wegen der Pflege ist erst bei einer anderen Rentenart (z.B. volle Erwerbsminderungsrente) möglich.

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