Sie sind derzeit im Versorgungswerk der Ärzte versichert. Haben daher mit der gesetzlichen Rentenversicherung so nichts zu tun. Aber, auf Grund von eventuellen vorherigen Zeiten können trotzdem Rentenansprüche vorhanden sein.
Für die Regelaltersrente benötigt man 5 Jahre (60 KM) mit Beiträgen. Ihre Schul-und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr und dann für 8 Jahre sind keine Beitragszeiten. Sie sind nur sogenannte Anrechnungszeiten (beitragsfreie Zeiten), die nur für die Wartezeit (Ansammlung von Kalendermonaten mit rentenrechtlichen Zeiten) relevant sind.
Sie müssen bei Ihrem zuständigen Rententräger anfragen, wie viele Beitragszeiten und welche Ansprüche eventuell momentan vorhanden sind.