Rentenanspruch aus Studium, Zivildienst und Minijob

von
Peter87

Hallo,
ich beginne mich gerade mit der Rente Auseinanderzusetzen und habe dazu einige Fragen.
Die Ausgangslage: ich bin 28J arbeite als Arzt angestellt in einem Krankenhaus und zahle in das Versorgungswerk der Ärzte ein, bin also von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
Ich habe nach der Schule Zivildienst gemacht und während des Studiums auf 400€ Basis (geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung) gearbeitet.
Meine Fragen sind, ergeben sich bereits aus dem Zivildienst und dem Minijob (Gesamtverdienst über mehrere Jahre ca 5000€) Rentenansprüche für mich, auch wenn ich nichts weiter einzahle?
Würde es sich lohnen diese überhaupt zu beantragen, oder handelt es sich dabei nur um minimalst Beträge?
Lohnt es sich für mich der Rentenversicherung mein Studium (6 Jahre) zu melden, oder ergeben sich daraus keine Ansprüche?

Ich freue mich über jede Hilfe!

von
senf-dazu

Hallo Peter87!

Da der Minijob versicherungsfrei war, werden nur geringe Zeiten für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren entstehen. Auch der Zivildienst wird nicht deutlich länger als ein Jahr zur Wartezeit beitragen.
Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung zählen nicht zur Wartezeit und werden auch nicht bewertet. Vermutlich haben Sie also 1/4 der nötigen 60 Kalendermonate für die Wartezeit erfüllt.
Wenn Sie einen Rentenanspruch hätten, müsste Ihnen außerdem bereits eine Renteninformation zugegangen sein, in der die erfassten Zeiten und Ihr derzeitiger Rentenanspruch aufgeführt wird.

Also: 1. bisher vermutlich kein Rentenanspruch, wenn nicht noch weitere Zeiten vorliegen, von denen Sie nichts geschrieben haben.
2. Hochschulzeiten werden nicht bewertet, sie verhindern (oder verringern) nach derzeitigem Rechtsstand nur Lücken, es werden maximal 8 Jahre für Schul- und Hochschulausbildung angerechnet. Auch hier leider keine bessere Nachricht.

Ob es sich lohnt, die Beiträge auszahlen zu lassen, oder ob sie diese "ruhen" lassen, bis eine günstigere Rechtslage mehr daraus macht oder weitere Zeiten hinzukommen (z.B. Kindererziehungszeiten, falls diese in der Ärzteversorgung nicht entsprechend abgebildet sind ...), ist Ihre Entscheidung, die Sie erst nach einer Beratung treffen sollten.

von
Peter87

Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich glaube es liegt ein kleines Missverständnis vor.
Mir geht es nicht darum, mir jetzt Rente auszahlen zu lassen. Ich bin ja erst 28. Wenn ich aber mit 67J in Rente gehe, werde ich ja den Großteil meiner Rente vom Versorgungswerk bekommen. Ich habe mich jetzt gefragt, ob ich zusätzlich mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch meinen Zivildienst und dem Minijob rechnen kann (möglicherweise auch durch mein Studium)?
Danke.

von
senf-dazu

Wie schon gesagt, mit diesen Zeiten alleine entsteht kein Rentenanspruch. Wenn noch drei bis vier Jahre an Beiträgen für die gesetzliche Rente hinzukommen (evtl. auch freiwillige Beiträge), dann ist ein Anspruch an eine kleine gesetzliche Rente vorhanden.
Die Schul- und Hochschulzeiten werden allerdings nur indirekt wirksam, indem sie den Gesamtleistungswert verbessern, mit dem bestimmte Zeiten in der Rückschau bewertet werden.

von
Lux

Sie sollten ganz einfach eine Kontenklärung machen und Ihre Schul- u. Studienzeiten angeben.
Nach Abschluss der Kontenklärung bekommen Sie eine Wartezeitauskunft und wissen dann genau, wie viele Monate angerechnet werden und wie viele noch fehlen.

Ob Sie für die fehlenden Monate noch freiwillige Beiträge zahlen wollen, können Sie sich die nächsten Jahre und Jahrzehnte ja noch überlegen.
Evtl. legen Sie auch noch weitere Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurück.

Beiträge können Sie sich nicht erstatten lassen, da Sie weder im Zivildienst, noch in der geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung selbst Beiträge getragen haben.

Experten-Antwort

Sie sind derzeit im Versorgungswerk der Ärzte versichert. Haben daher mit der gesetzlichen Rentenversicherung so nichts zu tun. Aber, auf Grund von eventuellen vorherigen Zeiten können trotzdem Rentenansprüche vorhanden sein.
Für die Regelaltersrente benötigt man 5 Jahre (60 KM) mit Beiträgen. Ihre Schul-und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr und dann für 8 Jahre sind keine Beitragszeiten. Sie sind nur sogenannte Anrechnungszeiten (beitragsfreie Zeiten), die nur für die Wartezeit (Ansammlung von Kalendermonaten mit rentenrechtlichen Zeiten) relevant sind.
Sie müssen bei Ihrem zuständigen Rententräger anfragen, wie viele Beitragszeiten und welche Ansprüche eventuell momentan vorhanden sind.

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