Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenanspruch bei Hospizaufenthalt

von Ira05.03.2021 | 08:21
4513 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, habe mal eine Frage bezüglich des Rentenanspruch im Fall eines Einzugs in ein Hospiz. Meine Großmutter bezieht Rente schon seit über 25 Jahren. Jetzt lebt sie seit einer Woche in einem Hospiz. Mich würde es interessieren, ob sie da aktuell noch Anspruch auf ihre Rente hat? Im Prinzip fallen ja die Wohnkosten und auch die Essenskosten weg, da das Hospiz vollumfänglich bezahlt wird von Pflegestufe/Krankenkasse und Spendengeldern. Es entstehen natürlich noch weitere Kosten wie Medikamente, Pflegedienstleistungen, waschen etc. Sie bekommt aktuell noch Rente, jedoch möchte ich gerne ausschließen, dass sie im Fall das die Rente gestrichen oder gekürzt wird, wieder eingezogen wird. Ab dem Sterbedatum ist die Sache klar, aber wie verhält es sich in dem Fall? Vielen Dank schon mal und viele Grüße Ira

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ira,

wie auch schon von Hjk richtig geschrieben wurde, hat der Anspruch auf Altersrente und somit die Zahlung nichts mit dieser Situation zu tun. Von der Deutschen Rentenversicherung wird keine Rente „gestrichen“.

Welche Forderungen durch das Hospiz entstehen, können wir hier nicht klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Hjkam 05.03.2021 | 08:58
Der Anspruch auf Altersrente hat nichts mit der aktuellen Wohnsituation oder Versorgungssituation zu tun. Ob eine Rente anteilig oder ganz beansprucht wird um den Pflegeeigenanteil zu decken damit hat DRV nichts zu tun.
Siehe hieram 05.03.2021 | 09:35
Der Rentenanspruch besteht weiterhin. Bis zum Ende des Monats, in dem Ihre Großmutter verstirbt. Da die Rente schon seit über 25 Jahren bezahlt wird, ist der Zahlungstermin noch jeweils zum Monatsbeginn. Nur dadurch können dann Rückzahlungsansprüche bestehen und die Rechtsnachfolger (Erben) müssen dann also darauf achten, dass dieses Geld nicht anderweitig vom Konto verwendet wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026