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Experten-Antwort

Rentenanspruch bei Minijobs ohne eigene Rentenbeiträge bei 2 Kinder

von TomTom17.04.2019 | 19:04
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7 Antworten

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Hallo, Welchen Anspruch erwirbt denn eine Mutter 2er Kinder, beide vor 1992 geboren, die lediglich 10 Jahre einen Minijob ausgeübt hat (hier auch nur 400€/mtl) und dabei keine eigenen RentenBeiträge abgeführt hat. Es wurden also nur die Beiträge des Arbeitgebers abgeführt. Was ich mir bisher angelesen habe sind es ca. 3,55€ Rentenanspruch pro Jahr für den minijob, wenn man selber keine Beiträge abgeführt hat? Für die Kinder gibt es wohl 2x2 Rentenpunkte aber wieviel ist das? Ist das so richtig und wie hoch (niedrig) ist die mtl Rente ?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TomTom,

grds. kann ich auf die Vorantworten verweisen. Rentenauskunft anfordern, als Orientierung kann man auch die Zahlen von KSC nehmen.

ABER!!

Bei 2 vor 1992 geborenen Kindern und einem 10j. Minijob in der Größenordnung 400 Euro/mtl. (nur Arbeitgeberbeiträge) sollte die allg. Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein. Und diese Leute bekommen eigentlich jährlich einen Rentenstand übersandt (Renteninformation). Somit müssten die gewünschten Zahlen eigentlich bereits in schriftlicher Form vorliegen. Ansonsten wäre bitte zu klären, ob die Kinderjahre auch tats. bei der Rentenversicherung bekannt und vorgemerkt sind.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ W*lfgang

Schöne Idee, allerdings wissen wir nicht ob Mutti auch schon das Regelalter erreicht/überschritten hat.

Falls ja, dann natürlich umgehend und rückwärts einen Rentenantrag stellen.

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5 Antworten

KSCam 17.04.2019 | 19:27
Seit Januar 2019 gibt es für die Kinder jeweils 2,5 Entgeltpunkte, also 2 mal 2,5. Mit den 10 Jahren Minijob liegt die Bruttorente dann bei ca 180 €. Aber die fragliche Frau braucht doch nur eine Rentenauskunft anfordern und dann hat sie den Betrag centgenau. :)
Naviam 17.04.2019 | 19:57
Du solltest eine Rentenauskunft anfordern, dann hast du es schwarz auf weiß. Aber die ca. Angaben von KSC sind auch schlecht.
W°lfgangam 19.04.2019 | 18:40
Ergänzend: und - in dieser Konstellation - umgehend die Regelaltersrente rückwirkend ab 01.01.2015 zu beantragen. 5000+ € als Nachzahlung hat Mutti da doch sicher nicht zu verschenken ;-) Gruß w.
Valzuunam 24.04.2019 | 14:56
...und wir wissen auch nur, dass die Kinder vor 1992 geboren; wie lange diese wo von wem erzogen wurden wissen wir nicht. (ok, es ist schon sehr wahrscheinlich, dass es die nicht verbeamtet Mutter zumindest die ersten 2,5 Jahre in Deutschland gemacht hat, ohne jemals eine Beitragserstattung zu erhalten und auch keine gemeinsame Erklärung abgegeben wurde...)
W°lfgangam 24.04.2019 | 18:33
...vielleicht liegt ja auch nur eine nicht anrechenbare Auslandserziehung vor, oder Mutti war während der beitragspflichtigen Zeit noch ohne Aufenthaltstitel in D, oder oder oder ;-) *) @TomTom: Bei Rentenbeginn in diesem Jahr - unterstellt die Regelaltersgrenze wird erst in 2019 erreicht - gibt es allein 160 EUR brutto für die beiden Kinder. Rd. 5 EP x 32,03 € (West-Wert) + max. 35 € für die Minijobzeiten. Bei etwaigem Rentenbeginn vor 2019/Regelaltersgrenze (lange) davor erreicht, ergeben sich zunächst nur 4 EP x 29,21 (West-Wert 2015 ...Folgejahre steigend) + die jeweiligen Minijob-EP *). Summen habe ich mir jetzt mal gespart ...Sie können Abakus? ;-) Gruß w. *) Letztendlich kann nur die nächste Beratungsstelle die Fragen zur bestmöglichen Lösung führen, sofern hier keine weiteren Details bekannt sind – bitte nicht ...Antrag stellen/beraten lassen und abwarten!
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