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Experten-Antwort

Rentenanspruch bei Pflege Angehöriger

von Shkelzin13.10.2014 | 06:54
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5 Antworten

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Seit der Geburt meines Sohnes vor 18 Jahren pflege ich diesen zuhause, da dieser ständig auf Hilfe angewiesen ist. Während dieser Zeit wurde dieser ständig mindestens von der Pflegekasse in Pflegestufe II eingestuft, wofür ich auch entsprechendes Pflegegeld bezogen habe. Ich habe aus Liebe zu meinem Sohn und für dessen Wohlergehen auf die Ausübung meines Berufes als Mediziner verzichtet und wir haben nur vom Einkommen meiner Frau gelebt. Nun habe ich gehört, dass es möglich ist, für diese Zeit bestimmte Rentenansprüche geltend zu machen, was ich vorher nicht wusste. Ist es denn möglich, noch nachträglich diese Ansprüche zu beantragen und welchen Weg müsste ich da gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich stellen Sie bei der Pflegeversicherung Ihres Sohnes einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ob und inwieweit die Pflegekasse hierbei eventuellen weiteren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Allerdings sollten sie, wie im Forum bereits erwähnt einen entsprechenden Antrag eventuell auch im Rahmen eines Herstellungsanspruches gegenüber der Pflegeversicherung Ihres Sohnes geltend machen.

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4 Antworten

Anastasiaam 13.10.2014 | 08:19
ich habe meine Schwiegermutter 6 Jahre zu Hause gepflegt, leider war sie "nur" dement und trotztdem ich gekämpft habe, hat sie keine Pflegestufe bekommen. Die letzten 3 Monate zu Hause, war sie dann noch bettlägerig und bekam Pflegestufe I, danach hat mein Mann sie in ein Pflegeheim gebracht, wo sie sofort Pflegestufe III bekam. Lange Rede kurzer Sinn - ich habe automatisch für die 3 Monate Rentenbeiträge einbezahlt bekommen. -Leider fehlen mir die restlichen 6 Jahre, darüber bin ich sehr traurig, weil es auch nicht einfach ist, einen dementen Menschen zu pflegen- Liebe Grüße
Hein Blödam 13.10.2014 | 08:20
Ich würde bei der Pflegekasse, von der Sie Pflegegeld bekommen einfach mal nachfragen!
Herz1952am 13.10.2014 | 13:03
Hallo Shkelzin, Hain Blöd hat recht. Ich kann nur noch ergänzen, dass es einer gewissen Stundenanzahl bedarf, die der MDK bei der Pflegestufe festgesetzt hat. Sie können vorab auch "Googlen" (z.B. Rentenversicherung bei Pflege eines Angehörigen oder ähnlich, bzw einfach "Pflegeversicherung". Herz1952
W*lfgangam 13.10.2014 | 19:21
Hallo Shkelzin, fordern Sie bitte zunächst eine Rentenauskunft an. Geht hier online, max. 14 Tage später ist sie im Briefkasten: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Da sind alle bisher gemeldeten Zeiten, auch Zeiten der Pflegetätigkeit, aufgelistet. Nach Ihren Schilderungen (Pflegestufe II, Sie pflegen selbst, erhalten Pflegegeld) müssten in Ihrem Rentenkonto ab Geburt Ihres Sohnes bis heute (bzw. 2013, letzter Meldezeitraum) 'Pflichtbeitragszeiten wegen Pflegetätigkeit' enthalten sein. Wenn nicht, setzten Sie sich mit der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt in Verbindung, die weitere Aufklärungsarbeit betreibt. Unabhängig davon können die Beitragszeiten für Kinderziehung plus Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum 10./18. Lbj. sowohl in Ihrem Rentenkonto wie alternativ evtl. auch im Konto Ihrer Ehefrau angerechnet werden - wo sinnvoller, erklärt auch die Beratungsstelle. Ich vermute, sie sind noch nicht Jg. '71, sonst wären Sie von der DRV zwecks Kontenklärung schon kontaktiert worden ...aber, das kann man natürlich auch früher selbst in die Hand nehmen. Gruß w.
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