Hallo Shkelzin,
fordern Sie bitte zunächst eine Rentenauskunft an. Geht hier online, max. 14 Tage später ist sie im Briefkasten:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Da sind alle bisher gemeldeten Zeiten, auch Zeiten der Pflegetätigkeit, aufgelistet. Nach Ihren Schilderungen (Pflegestufe II, Sie pflegen selbst, erhalten Pflegegeld) müssten in Ihrem Rentenkonto ab Geburt Ihres Sohnes bis heute (bzw. 2013, letzter Meldezeitraum) 'Pflichtbeitragszeiten wegen Pflegetätigkeit' enthalten sein.
Wenn nicht, setzten Sie sich mit der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt in Verbindung, die weitere Aufklärungsarbeit betreibt.
Unabhängig davon können die Beitragszeiten für Kinderziehung plus Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum 10./18. Lbj. sowohl in Ihrem Rentenkonto wie alternativ evtl. auch im Konto Ihrer Ehefrau angerechnet werden - wo sinnvoller, erklärt auch die Beratungsstelle.
Ich vermute, sie sind noch nicht Jg. '71, sonst wären Sie von der DRV zwecks Kontenklärung schon kontaktiert worden ...aber, das kann man natürlich auch früher selbst in die Hand nehmen.
Gruß
w.