Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenanspruch durch freiwillige Beiträge

von lambda20.10.2009 | 10:33
1188 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen, ich hoffe, Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ich bin 28, Ausländerin, seit 2007 selbständig, davor 5 Jahre in Deutschland studiert, war noch nie in einem Angestelltenverhältnis und habe weder Pflicht- noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche RV gezahlt. Nun möchte ich so schnell wie möglich Rentenanspruch erwerben, um meinen rechtlichen Status in Deutschland zu verbessern. Laut Ausländerbehörde sollen es mind. 60 Monatsbeiträge sein, d.h. 5 Jahre. Gibt es eine Möglichkeit, die freiwilligen Beiträge nachträglich einzuzahlen bzw. eine größere Summe einzuzahlen um den Prozess etwas zu beschleunigen? Vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nur freiwillige Beiträge um einen Rentenanspruch zu haben würde ich mir überlegen! Sie können monatlich den Mindestbetrag von 79,60 EUR einzahlen, aber ob das renditemässig etwas bringt ist fraglich!

Für ein Jahr 955,20 EUR und einen Rentenanspruch von 4,23 EUR brutto.

Für 5 Jahre 4.776,- EUR und einen Rentenanspruch von 21,15 EUR brutto!!!

Sie sollten lieber dieses Geld in einen private Versicherung investieren, bei der Sie noch zusätzlich evtl. eine Berufszusatzversicherung (BUZ) mit drin haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn ich schon die frw. Versicherung mit dem Mindestbeitrag in Frage stelle, dann ist m.E. eine höhere Einzahlung, auch wenn es eine Pflichtversicherung mit mehr Absicherung ist, erst recht fraglich. Gut, ich gebe Ihnen recht den Hinweis hätte ich geben können. Aber das sind hier wiederum im Forum so viele Wenns und Abers im Spiel!!!

5 Antworten

Karlchenam 20.10.2009 | 11:29
Leider fehlt mir hier vom Experten die Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag gem. § 4 SGB VI. Wenn ich die Frage richtig deute geht es ja nicht um die Rendite an sich, sondern um den Absicherungswunsch.
Öhaam 20.10.2009 | 10:55
Aus welchem Land kommen Sie und haben Sie im Ausland jemals mit Sozialversicherung gearbeitet? Falls tatsächlich 'null' Beitragszeiten vorhanden sind können Sie ab 01/2009 rückwirkend nachzahlen und werden mit 12/2013 den 60.Beitragsmonat belegen. Falls neben der Selbständigkeit ein Minijob möglich wäre - dort 'pflichtversichern' dauert aber dann auch seine Zeit. Nachträglich Zeiten 'kaufen' können Sie bis zur Vollend. des 45.Lj. für Zeiten eines Schulbesuches vom 16. - 17.Lebensjahr Ansonsten (Achtung: Humor): Mit der Geburt von Zwillingen und Erziehung derselben in Deutschland wäre das Beitragsproblem auch schon so gut wie gelöst!
B´sonam 20.10.2009 | 14:40
Ihre Ausführungen sind ja schön und gut, treffen aber die Kernfrage der Userin nicht. "lambda" möchte einen grundsätzlichen Rentenanspruch (= 60 Kalendermonate mit Beiträgen) erwerben um (ACHTUNG !) "ihren rechtlichen Status in Deutschland zu verbessern". Die Auslassungen zur Rendite und der Verweis zur privaten Versicherung (???) sind mit Verlaub hier meines Erachtens etwas deplaziert.
F U Nam 20.10.2009 | 18:21
Ergänzung: sofern mehr als 8 Jahre mit Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr (Schule und Studium) zurückgelegt, können auch für Zeiten vor dem 01.01.2009, die in der Rentenversicherung nicht mehr angerechnet werden, weil die Höchstdauer von insgesamt 8 Jahren überschritten, freiwillige Beiträge nachgentrichtet werden ! Auch dieses sollte Betracht gezogen werden, wenn der gewünschte "Status" so schnell als möglich erreicht werden will, mal abgesehen von der Rendite.
Wolfgangam 20.10.2009 | 19:51
B ' son....kann Ihnen da nur beipflichten. In diesem Fall geht es nicht um Höhe/Nachzahlungen/Rendite/Einstieg in Antragspflichtversicherung - einzig der zz. vorhandene Rentenanspruch zählt, um den ausländerrechtlichen Status/die Aufenthaltsdauer zu verlängern und/oder über den möglich bestehenden Rentenanspruch zu verlängern und damit aus dem vermeintlichen Sozialhilfenetz 'sprich, Aufenthalt zu Lasten des Staates/der Gemeinschaft Aller' herauszukommen - und begehrte (weitere) Aufenthaltsberechtigung zu erhalten. Zur Ursprungsfrage: es gibt keine Möglichkeit von heute auf morgen die 60 Monate = den Regelaltersrentenanspruch, zu erwerben. Gruß w. ...manche können einfach(e) Fragen einfach nicht lesen/verstehen ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026