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Experten-Antwort

Rentenanspruch durch Kindererziehungszeiten

von Margarete15.09.2010 | 20:29
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3 Antworten

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Meine Mutter ist 67 Jahre alt und bezieht eine Rente aus der Alterskasse als Ehegatte. Ihre Beiträge zu der gesetzlichen Rentenkasse hat sie sich in den 60er Jahren zurückzahlen lassen. Sie hat 3 Kinder (vor 1992 geboren). Besteht die Möglichkeit, die Beiträge für zwei Jahre nachzuzahlen, um einen Rentenanspruch zu erwerben. Wie hoch wäre die Rente in etwa?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von "W*lfgang" ist nichts hinzuzufügen.

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2 Antworten

W*lfgangam 15.09.2010 | 20:51
Hallo Margarete, Ja, Ihre Mutter kann durch eine Einmalnachzahlung zum 01.10.2010 die Regelaltersrente bekommen. Für die 3 Kinder erhält sie zusammen 36 Monate Beitragszeiten. Für 24 Monate zahlt sie freiwillige nach. Hier reicht der Mindestbeitrag von 79,60 EUR mtl, * 24 = 1910,40 EUR Gesamtaufwand. So erreicht sie die 60 Monate, die für die Regelaltersrente erforderlich sind. Die Bruttorente wird dann bei knapp 90 EUR mtl. liegen. Ist sie in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied, gehen davon rd. 10 % für Kranken- und Pflegeversicherung weg. Unterm Strich braucht Sie nur ganze 24 Monate, um die Beitragseinzahlung durch die Rente herauszubekommen. Lassen Sie/Ihre Mutter sich umgehend einen Termin bei der nächsten Beratungsstelle geben und fragen Sie vorsorglich bei der Alterskasse nach, ob die eigene künftige Rente irgendwelche Einflüsse haben könnte. Gruß w.
Margareteam 16.09.2010 | 16:07
Vielen Dank für die Information!
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