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Rentenanspruch einer Frau deren Mann sich seine Rentenansprüche aufgrund von Auswanderung voll ausza

von R.Siebel06.03.2007 | 15:33
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9 Antworten

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Ein Ehemann lies sich seine Rentenansprüche von der LVA komplett auszahlen(wegen Auswanderung nach Australien). Die hier in Deutschland verbliebene Frau bekommt aufgrund dieser Tatsache nicht Ihre eigentlich zustehenden Anteile aus seiner Rente(Scheidung)und muss nun mit 245,-Euro sehen wie sie klar kommt.Frage:War die volle Auszahlung der Rentenansprüche des Mannes zulässig,obwohl der Frau eigentlich Ansprüche aus dieser Rentenanwardschaft zustanden??

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte/r R.Siebel,

Sie haben bereits 3 wertvolle Antworten bekommen (Amade´, Bernhard und KSC).

Sofern in Deutschland ein Beschluss zur Regelung des Versorgungsausgleichs ergangen ist, kann der Frau nichts mehr verloren gehen.

Ich gehe deshalb davon aus, dass zunächst eine Beitragserstattung erfolgt ist und viel später die Scheidung und Versorgungsausgleich erfolgt ist.

Für diesen Fall hat Ihnen Bernhard einen Tipp gegeben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Welche Nationalität haben Sie und wohin wollen Sie auswandern?

7 Antworten

Amadéam 06.03.2007 | 18:49
Irgend etwas scheint an der Geschichte nicht zu stimmen. 1. Welche Staatsangehörigkeit hatte denn der Ehemann zum Zeitpunkt der Auswanderung? 2. Wann erfolgte die Auswanderung? 3. Ist überhaupt ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden oder ist dieser vom Scheidungsverfahren abgetrennt worden? 4. Wann erfolgte die Scheidung? 5. 245 Euro liegen unterhalb des Existenzminimums. Entweder sind noch andere Einkünfte bzw. Vermögen vorhanden oder es besteht ein ergänzender Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe bzw. wenn die Voraussetzungen erfüllt sind auf Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Bezieht die gute Frau solche Leistungen? Schauen Sie nochmals in das Scheidungsurteil. Dort muss ein Hinweis zum Versorgungsausgleich enthalten sein. Eine Beitragserstattung ist und war ausgeschlossen, wenn der Mann die deutsche Staatsangehörigkeit hat, da er auch im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt ist. Es sei denn, er hatte das 65. Lebensjahr vollendet, aber zu diesem Zeitpunkt weniger als 60 Monate Versicherungszeit zurückgelegt. Ferner besteht mit Australien ein Sozialversicherungsabkommen. Erfolgte die Auswanderung nach Inkrafttreten des SV-Abkommens, wäre eine Erstattung ebenfalls nicht möglich gewesen, selbst wenn er die australische Staatsangehörigkeit angenommen hätte.
KSCam 06.03.2007 | 19:12
auch für mich erschließt sich Ihre Story nicht vollständig: Entweder war es eine Scheidung bevor der Versorgungsausgleich gesetzlich eingeführt wurde. Dann war es durchaus denkbar, dass der Mann seine Rentenansprüche ausgezahlt bekan, weil er nach der Auswanderung Australier wurde (damals gab es das SV Abkommen auch nicht). Dann muss die Frau mit Ihrer eigenen Rente leben, in diesem Fall hätte sie auch nichts bekommen, wenn de EX noch hier leben würde. Wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt und die Erstattung wurde anschließend durchgeführt (aus den restlichen Anteilen des Mannes), dann kann das der Frau gleichgültig sein, weil Sie Ihren Versorgungsausgleich schon hatte. Und wenn die Ehe erst nach der Auswanderung und der Erstattung gechieden wurde, hat die Frau halt Pech gehabt. Solche Fälle sind heute auch denkbar: ein Türke verläßt Deutschland, beantragt nach 2 Jahren die Beitragserstattung. Auch in diesen Fällen bekäme die Ehefrau nicht, wenn die Ehe anschließend geschieden würde. Die Welt ist nicht immer gerecht....
Bernhardam 06.03.2007 | 20:45
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Australien ist erst am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Wenn der Ehemann sich die Rentenbeiträge vorher hat auszahlen lassen, nachdem er die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben hatte, und zu dieser Zeit noch verheiratet war, ist dagegen rechtlich nichts einzuwenden. Ansprüche einer Ehefrau auf Versorgungsausgleich entstehen erst mit Rechtskraft der Scheidung. Und was das "eigentlich" und die Gerechtigkeit angeht: Wenigstens 95 % der Weltbevölkerung würden die deutschen Praktiken bei Ehescheidungen als kaum vorstellbar empfinden; das gilt auch für die meisten Industrienationen. Deshalb sind deutsche Behörden auch so "erfolgreich" beim "Requirieren" von Kindern im Ausland. Der Frau steht es jedoch frei, auf zivilrechtlichem Wege Ansprüche (z.B. Unterhalt) gegen ihren Ex-Ehemann geltend zu machen, nach deutschem Recht hätte sie durchaus Erfolgsaussichten ...
xxxxam 07.03.2007 | 13:38
Soll die Frau doch schauen wie sie klarkommt mit staatlichen Leistungen!°
R.Siebelam 09.03.2007 | 08:51
Sehr geehrte/geehrter Frau/Herr Amadé,Bernhard und auch Experte. Vielen Dank für Ihre Hinweise in meiner Sache.Die Info's die ich von Ihnen bekommen habe , haben mir sehr geholfen.Dafür bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen und schliesse hiermit mein Forum. MfG R.Siebel
Norbertam 15.03.2007 | 14:21
ich möchte auswandern kann ich meine Rente auszahlen lassen
andyam 17.01.2008 | 12:58
Ich bin in die Schweiz augewandert und zahle keine Beiträge mehr ein.Jetzt möchte ich mir meine eingezahlten Beiträge vorzeitig auszahlen lassen.Wo bekomme ich die Anträge her und wie läuft dieses Verfahren.
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