Sehr geehrte/r R.Siebel,
Sie haben bereits 3 wertvolle Antworten bekommen (Amade´, Bernhard und KSC).
Sofern in Deutschland ein Beschluss zur Regelung des Versorgungsausgleichs ergangen ist, kann der Frau nichts mehr verloren gehen.
Ich gehe deshalb davon aus, dass zunächst eine Beitragserstattung erfolgt ist und viel später die Scheidung und Versorgungsausgleich erfolgt ist.
Für diesen Fall hat Ihnen Bernhard einen Tipp gegeben.