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Rentenanspruch fuer Arbeit als Angestellte in Italien

von Birgit23.03.2009 | 12:00
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7 Antworten

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Guten Tag, ich bin 34 Jahre alt und arbeite seit 10/2002 (also bald quasi 7 Jahre) in Mailand. Ich bin hier lokal angestellt und hier in Italien gesetzlich versichert (Krankenversicherung und RENTE). Jetzt habe ich eine Frage: wenn ich irgendwann wieder zurueck nach Deutschland gehe...werde ich dann in Deutschland meinen Rentenanspruch stellen und die Rente aus Italien und Deutschland gemeinsam ausbezahlt bekommen? Oder muss ich zwei Rentenantraege stellen? Einen in Deutschland und einen in Italien? Mir wurde eben gesagt, und ich stehe ein wenig unter Schock!, dass ich, wenn ich keine 15 Jahre hier in Italien arbeite alle Rentenansprueche verliere, die ich eingezahlt habe. Ist das korrekt? Die Rentenbeitraege wuerden mir auch nicht ausgezahlt werden! VIELEN VIELEN DANK und Gruesse aus Mailand, Birgit

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Birgit,

über das für Sie maßgebliche italienische Rentenrecht (z.B. Wartezeit von 15 Jahren, Beitragserstattung etc.) kann Ihnen lediglich die italienische Rentenversicherung eine verbindliche Auskunft erteilen.

Die uns bekannten Informationen zum italienischen Rentenrecht finden Sie in der im Internet veröffentlichten Broschüre "Meine Zeit in Italien - Arbeit und Rente europaweit":

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/meine__zeit__in__italien,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/meine_zeit_in_italien

Grundsätzlich ergibt sich aber aus dem europäischen Sozialrecht, dass für eventuelle Wartezeiten alle in einem Mitgliedsstaat der EU zurückgelegten Versicherungszeiten zu berücksichtigen sind. Wenn Sie nach italienischen Recht für einen Rentenanspruch eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren benötigen, werden insoweit neben den italienischen Beitragszeiten auch deutsche Beitragszeiten angerechnet. Die Ansprüche aus Ihren 7 Jahren in Italien verfallen also nicht, wenn Sie für weitere 8 Jahre in Deutschland oder einem anderen Staat der EU Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Soweit Sie in der Zukunft einen Wohnsitz in der EU haben und Ihren Rentenanspruch realisieren wollen, müssen Sie diesen nur bei dem Rentenversicherungsträger Ihres Wohnsitzstaates (z. B. Deutschland) geltend machen. Dieser Antrag (auf deutsche Rente) gilt gleichzeitig auch als Antrag auf Rente aus allen anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Bei der Antragstellung in Deutschland werden Sie nach Versicherungszeiten in anderen EU-Mitgliedsstaaten befragt. Über die von Ihnen z. B in Italien zurückgelegten Versicherungszeiten informiert dann der deutsche Rentenversicherungsträger die italienische Rentenversicherung. Sie müssen dies weder extra beantragen noch sich direkt an den italienischen Träger wenden.

Besteht ein Rentenanspruch teilt Ihnen dies jeder Rentenversicherungsträger mit. Ihr Rentenbetrag wird auch nicht in einer Summe gezahlt, sondern Sie erhalten jeweils eine deutsche Rente (aus den deutschen Beiträgen) und eine italienische Rente (aus den italienischen Beiträgen).

6 Antworten

Ajaxam 23.03.2009 | 15:24
Hallo, Birgit, es ist nicht zu erwarten, dass sich hier im Forum jemand mit dem italienischen Rentenrecht auskennt. Richten Sie Ihre Frage an: DRV Schwaben 86223 Augsburg T: 0821/500-0 info@drv-schwaben.de das ist die Verbindungsstelle für Italien und die sind wirklich gut dort. Tipp: Wenn Sie zurück nach kommen, müssen Sie sich zuvor in Italien arbeitslos melden, sonst gibt es hier beim Arbeitsamt Schwierigkeiten.
Ajaxam 23.03.2009 | 15:28
Ich meinte: zurück nach "D" kommen...-sorry!
Birgitam 23.03.2009 | 15:56
Vielen Dank! Ich werde es bei Ihrem angegebenen Kontakt versuchen! Birgit
Birgitam 23.03.2009 | 16:50
Es koennte sein, dass Sie Recht haben! Ich werde mich weitergehend informieren. Herzlichen Dank noch einmal, Birgit
Birgitam 23.03.2009 | 16:37
Vielen Dank! Sie haben mir unheimlich geholfen und mich wirklich ein wenig beruhigt! Sehr froh ueber Ihre ausfuehrlichen Informationen. Ihren Link werde ich mir heute abend anschauen. Einen schoenen Nachmittag, herzlichen Dank, Birgit
Schadeam 23.03.2009 | 16:45
Sie sollten nochmals bei der ital. SV nachfragen und ausdrücklich nach den Besonderheiten der EU fragen! Möglicherweise bezog sich die Auskunft, die Sie beunruhigt hat nur aufs innerstaatliche Recht in Italien?
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