Hallo Birgit,
über das für Sie maßgebliche italienische Rentenrecht (z.B. Wartezeit von 15 Jahren, Beitragserstattung etc.) kann Ihnen lediglich die italienische Rentenversicherung eine verbindliche Auskunft erteilen.
Die uns bekannten Informationen zum italienischen Rentenrecht finden Sie in der im Internet veröffentlichten Broschüre "Meine Zeit in Italien - Arbeit und Rente europaweit":
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/meine__zeit__in__italien,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/meine_zeit_in_italien
Grundsätzlich ergibt sich aber aus dem europäischen Sozialrecht, dass für eventuelle Wartezeiten alle in einem Mitgliedsstaat der EU zurückgelegten Versicherungszeiten zu berücksichtigen sind. Wenn Sie nach italienischen Recht für einen Rentenanspruch eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren benötigen, werden insoweit neben den italienischen Beitragszeiten auch deutsche Beitragszeiten angerechnet. Die Ansprüche aus Ihren 7 Jahren in Italien verfallen also nicht, wenn Sie für weitere 8 Jahre in Deutschland oder einem anderen Staat der EU Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Soweit Sie in der Zukunft einen Wohnsitz in der EU haben und Ihren Rentenanspruch realisieren wollen, müssen Sie diesen nur bei dem Rentenversicherungsträger Ihres Wohnsitzstaates (z. B. Deutschland) geltend machen. Dieser Antrag (auf deutsche Rente) gilt gleichzeitig auch als Antrag auf Rente aus allen anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Bei der Antragstellung in Deutschland werden Sie nach Versicherungszeiten in anderen EU-Mitgliedsstaaten befragt. Über die von Ihnen z. B in Italien zurückgelegten Versicherungszeiten informiert dann der deutsche Rentenversicherungsträger die italienische Rentenversicherung. Sie müssen dies weder extra beantragen noch sich direkt an den italienischen Träger wenden.
Besteht ein Rentenanspruch teilt Ihnen dies jeder Rentenversicherungsträger mit. Ihr Rentenbetrag wird auch nicht in einer Summe gezahlt, sondern Sie erhalten jeweils eine deutsche Rente (aus den deutschen Beiträgen) und eine italienische Rente (aus den italienischen Beiträgen).