Ich bin seit 5 Jahren mit meiner Lebenspartnerin zusammen (nicht verheiratet) hat sie Anspruch auf Witwenrente? Wenn nicht, wie lange muß verheiratet um Ansprüche aus der Witwenrente zu bekom men.
Anspruch auf eine Witwenrente hat ihre Lebenspartnerin nicht, wenn Sie nicht verheiratet sind. Um sicher zu gehen sollte die Ehe 1 Jahr bestehen, siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsehe
mfg
Guten Morgen,
der Anspruch auf Witwen- und Witwerrente ist ganz klar geregelt. Zum Zeitpunkt des Todes muß eine rechsgültige Ehe bestanden haben.
Diese Ehe muß mindestens ein Jahr bestanden haben, es sei denn, dass der Tod durch ein plötzliches Ereignis, wie zum Beispiel durch ein Unfall, eingetreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
und der witwer/witwe muss zum todeszeitpunkt 1 jahr verheiratet, und 47 jahre alt sein, sonst keine große witwenrente.