Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Antibalancetistisches,
Zeiten der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit im Beitrittsgebiet wurden in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. D.h. diese Zeiten werden -ggf. unter Begrenzung des Verdienstes- in der Rente berücksichtigt.
Auch die anschließenden Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Meldung beim Arbeitsamt können in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für eine Regelaltersrente beträgt 5 Jahre. Auf diese Wartezeit werden u.a. Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet. Als Beitragszeit zählt u.a. auch die Zeit der Zugehörigkeit zu einem Zusatz-/ Sonderversorgungssystem sowie Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges mit Beitragszahlung.
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