Die Wartezeit für eine Altersrente für langjährig Versicherte beträgt 35 Versicherungsjahre. Sofern Sie vor dem 1.1.1949 geboren sind, kann diese Rente frühestens mit dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 7,2 % in Anspruch genommen werden.
Sofern Sie z.B. nur 29 Versicherungsjahre in Deutschland zurückgelegt haben, können die fehlenden 6 Jahre auch mit freiwilligen Beiträgen aufgefüllt werden. Als Deutscher Staatsangehöriger kann man auch bei Auslandsaufenthalt freiwliige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einzahlen.
Zur Prüfung der Wartezeiten werden deutsche und auch griechische Zeiten addiert.
Möglich wäre auch ein Anspruch auf Altersrente für Frauen, wenn man bis zum 31.12.1951 geboren ist, die Wartezeit von 15 Beitragsjahren erfüllt hat und man nach dem 40. Lebensjahr noch mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung entrichtet hat. Diese Rentenart kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr, aber mit dem höchsten Abschlag von 18 % in der Rentenberechnung in Anspruch genommen werden.