Hallo,
vorweg gestellt zu Ihren Fragen gehe ich bei meiner Beantwortung davon aus, dass es sich bei diesen 11 Jahren um reine Pflichtbeiträge handelt.
zu Ihrer ersten Frage a)
Ein Anspruch auf Regelaltersrente besteht bei einer Wartezeit von 5 Jahren, diese ist durch 11 Jahre erfüllt.Eine andere Rentenart würde für Sie auf Grund von 11 Versicherungsjahren nicht in Frage kommen.
Eine Rückerstattung für Deutsche, die im Ausland leben ist nicht möglich, da Sie die o.g. Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt haben. Denn eine Erstattung ist nur möglich, wenn die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist.
b) Welchen Antrag möchten Sie denn stellen?
Einen Antrag auf Kontenklärung, bei dem Sie nach Abschluss eine Wartezeitaufstellung/Rentenauskunft erhalten, ist beim Kontoführenden Träger formfrei möglich.
Dabei ist es auch nicht notwendig, dass Sie unbedingt Ihre Versicherungsnummer wissen. Diese kann Ihr Träger ermitteln.
Interessant zu wissen wäre noch von Ihnen, ob Sie auch Beiträge in Canada oder anderen Ländern in deren Systeme eingezahlt haben?
Dann käme auch ein zwischenstaatlicher Rentenanspruch zu Stande.
Was auch bzgl. einer Rentenantragstellung beachtet werden muss, da es Ihr dann unterschiedliche Methoden gibt.