Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIch unterstelle, dass Sie Jahrgang 1964 oder jünger sind. Dann bekämen Sie mit 35 Jahren Wartezeit frühestens eine Altersrente mit 63 Jahren. Evtl. mit Schwerbehinderung bereits mit 62 Jahren. Sie müssten also auf die 35 Jahren Rentenversicherungszeiten kommen, dazu zählen auch Monate mit freiwilligen Einzahlungen. Bevor Sie aber dazu übergehen sollten Sie sich dann beraten lassen.
Die allgemeine Wartezeit für eine Altersrente beträgt 5 Jahre Beitragszeiten. Da Sie erst 1 Jahr im Angestelltenverhältnis standen haben Sie diese Zeit noch nicht erfüllt. Die Studienzeiten zählen dafür nicht, sie sind lediglich beitragfreie Zeiten.
Das Studium ist eine beitragfreie Rentenzeit (Anrechnungszeit), sie wird bei der reinen Rentenberechnung nicht berücksichtigt. Sie dient lediglich zur besseren Bewertung anderer Rentenzeiten, und zur Wartezeit für die 35 Jahre. Die Hochschulstudienzeiten die keine Anrechnungszeiten werden (über 8 Jahre), für diese können noch bis zum 45 . LJ. Beiträge nachgezahlt werden. Ob das sinnvoll ist sollte kurz vor diesem LJ. abgefragt werden.
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