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Experten-Antwort

Rentenanspruch nach Todesfall!

von Friedhelm Schoden14.12.2013 | 12:57
1688 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, meine Mutter ist am 25.11.2013 verstorben. die Knappschaft hat nun die gezahlte WitwenRente für November komplett zurück gefordert! ist das rechtens? oder kann man dagen angehen, weil ja eigentlich noch ein anspruch von 25 Tagen besteht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für den kompletten November besteht noch ein Rentenanspruch.

Wahrscheinlich handelt es sich aber bei dem Betrag um die Rente für den Dezember.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

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2 Antworten

KSCam 14.12.2013 | 13:21
Sind Sie sicher, dass die Novemberrente und nicht die Dezemberrente zurückgeholt wurde. Wenn Ihre Mutter schon seit Jahren (vor 2004) Rentnerin war, kommt die Rente im Voraus und dann war die Ende November ausgezahlte Rente das Geld für den Dezember. Und das steht ihr und Ihnen nicht mehr zu.
Konrad Schießlam 15.12.2013 | 16:02
Am 29.11.2013 erhielt Ihre Frau Mutter und auch ich, die Rente mit Wertstellung 29.11.-Werstellung 30.11.- wäre auch noch richtig . Aber, für Rentner die Rente vorschüssig erhalten gilt diese Gutschrift für das nächste Monat, ergo für Dezember. Deshalb ist es richtig, wenn der Betrag voll zurück gefordert wird Eine andere, tageweise Berechnung gibt es sowieso nicht. MfG.
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