Hallo,
Ich hatte 5 Jahre in Spanien gearbeitet und gehe jetzt in Rente mit 63.
Ich bekam von der span.RV die Mitteilung, das mir von dort kein Rentenanspruch zusteht, da man mindestens 15 Jahre eingezahlt haben muß.
Meine Frage: Hab ich damit 5Jahre umsonst Beiträge in Spanien abgeführt oder übernimmt die deutsche RV irgendeinen Anteilsausgleich?
mfg
Standy
Warum sollte die Deutsche Rentenversicherung die Beitragszahlungen nach Spanien "ausgleichen"?
Jeder Versicherungsträger zahlt nur die Rente der an sie geleisteten Beiträge aus.
Geben Sie bei Ihrem Rentenantrag in Deutschland auch Ihre spanische Sozialversicherungsnummer mit an. Ggf. kann durch die Zusammenlegung der Zeiten (auch) eine vorzeitige Rente in Spanien beansprucht werden.
Ob, wann und/oder wie die Spanische Rentenversicherung die Rente zahlt, hängt mit den in Spanien gültigen Voraussetzungen zusammen.
Diese Broschüre dürfte Klarheit schaffen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/17_meine_zeit_in_spanien.pdf?__blob=publicationFile&v=14
Hallo Standy,
die INSS in Spanien benötigt Angaben zu Beitragszeiten in anderen EU-Ländern (wie Deutschland). Für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen werden neben den spanischen auch die vergleichbaren Zeiten im EU-Ausland angerechnet. Und da dürften Sie sicherlich auf 15 Jahre kommen...
Geben Sie bitte auch in einem deutschen Rentenantrag an, dass es Anwartschaften in Spanien gibt. Die spanische Sozialversicherungsnummer wird benötigt.