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Experten-Antwort

Rentenanspruch -vom Antrag bis zur Verjährung

von Frage3315.08.2018 | 23:51
533 Ansichten
4 Antworten

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Um wen geht es? Um meinen Vater, der letzte Woche leider verstorben ist. Er war marokkanischer Staatsbürger und kam als Gastarbeiter Ende der 60. Jahre nach Deutschland. Er arbeitete hart und fleißig als Arbeiter. Später hat er geheiratet und 4 Kinder rundeten in den Jahren das Familienbild ab. Anfang der 80. Jahre ging die Firma Pleite und eine weitere Anstellung war wegen der Wirtschaftslage schwierig. Er zog vor ein Leben in Marokko mit der Familie zu starten. Sein finanzielles Polster war nicht enorm, deswegen zog er in Erwägung sich -vermutlich- den Arbeitnehmeranteil der RV auszahlen zu lassen. Dies erfolgte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch! Meine Frage nun, mein Vater genoss ein Arbeitsverhältnis von ungefähr 13 Jahren. Die Pflichtabgaben wurden automatisch abgezogen. Wenn er nun sein Arbeitnehmeranteil auszahlen ließ, hätte er ab dem Rentenalter noch Anrecht auf den Rest (=Arbeitgeberanteil)? Welche Recht hätte er grundsätzlich gehabt bzw. anmelden müssen? Er ist im alter von 85 Jahren verstorben und hinterlässt eine Witwe. Welchen Anspruch hätte nun die Witwe? Sind mit seinem Ableben alle Rechte und Ansprüche verloren gegangen? Ich meine verjähren die Rentenansprüche? Jede Menge Fragen... Ich bin für jeden Tipp oder Empfehlung dankbar. Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten unbeddingt einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft dann, ob Ihr Vater sich die Beiträge hat erstatten lassen. Wurden die Beiträge seinerzeit erstattet, sind alle Rechte daraus erloschen. Wurden die Beiträge nicht erstattet, prüft der Rentenversicherungsträger den Hinterbliebenenrentenanspruch.

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3 Antworten

Fastrentneram 16.08.2018 | 05:56
Sollte er sich damals die gezahlten Beiträge haben erstatten lassen, sind alle Rechte daraus erloschen. Es kann auch keine Hinterbliebenenleistung geltend gemacht werden. Ob eine entsprechende Erstattung erfolgt ist, kann beim zuständigen deutschen Rententräger erfragt werden.
Fastrentneram 16.08.2018 | 13:17
Da habe ich einen praktikableren Vorschlag. Bevor Sie einen mehrseitigen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen, bitten Sie einfach schriftlich formlos um Mitteilung darüber, ob eine Erstattung der Beiträge erfolgt ist. Falls die Antwort ja lautet und man Ihnen ggf. sogar eine Kopie des Erstattungsbescheides übersendet, können Sie sich die umfangreiche Antragstellung ersparen, falls nein, können Sie immer noch den Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen.
Frage33am 16.08.2018 | 14:31
Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen und Vorschläge wovon ich einige in die Tat umzusetzen werde.
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