Sie sollten unbeddingt einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft dann, ob Ihr Vater sich die Beiträge hat erstatten lassen. Wurden die Beiträge seinerzeit erstattet, sind alle Rechte daraus erloschen. Wurden die Beiträge nicht erstattet, prüft der Rentenversicherungsträger den Hinterbliebenenrentenanspruch.