Wenn Sie (D und NL zusammen) mindestens 5 Jahre Beiträge zur RV gezahlt haben, haben Sie später mal einen deutschen Rentenanspruch.
Ich rate Ihnen zur Kontenklärung, indem Sie Ihr (grünes) Sozialversicherungsbuch aus der DDR nebst Ihren Personalien an die DRV schicken.
Dann erhalten Sie einen Versicherungsverlauf und haben die Ansprechpartner die später mal zuständig sind.
Einfach einen DRV Träger aussuchen - die klären die örtliche Zuständigkeit dann schon und teilen Ihnen mit was noch benötigt wird.
(Und bevor Sie das SV Buch wegschicken machen Sie sich sicherheitshalber eine Kopie davon)