Falls ein Versicherter das ganze Jahr 2010 eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst in Höhe von 400 Euro ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ausübt, führt dies zu folgenden monatlichen Rentenanwartschaften:
a) kein Privathaushalt: 0,1131 Entgeltpunkte bzw. 3,08 Euro
b) Privathaushalt: 0,0377 Entgeltpunkte bzw. 1,03 Euro
Die zusätzlichen Wartezeitmonate errechnen sich, indem man die Summe aller Entgeltpunkte aus geringfügigen Beschäftigungen, die ein Versicherter im Lauf der Jahre zurückgelegt hat, durch 0,0313 teilt und dann auf den nächsten vollen Monat aufrundet. Entgeltpunkte aus Monaten, die wegen sonstiger Zeiten bereits auf die Wartezeit angerechnet werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.
Beispiel:
Ein Versicherter hat die ganzen Jahre 2009 und 2010 (= 24 Monate) eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von 400 Euro ausgeübt (kein Privathaushalt, kein Verzicht). Daraus errechnen sich 0,2303 Entgeltpunkte (= Wert 2009 + Wert 2010 = 0,1172 + 0,1131).
Wartezeitmonate = 0,2303 : 0,0313 = 7,36 = 8 Monate