Hallo Beamter,
ggf. können Ihre versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten auch als Versorgungsdienstzeiten zusätzlich für Ihren Versorgungsanspruch angerechnet werden/sofern diese Beschäftigungen für Ihre Beamtentätigkeit 'hilfreich' waren - darüber klärt Sie Ihre Dienststelle auf.
Sofern Sie als Beamter Ihren prozentualen Versorgungshöchstsatz nicht erreichen (die 'Restlaufdienstzeit' spricht zunächst dafür), würde Ihnen ihr Rentenanspruch nicht/oder nur teilweise von der späteren Pension abzuziehen sein - ggf. ist auch ein Verzicht auf die 'Rentenzeiten' im Versorgungsverlauf möglich, um in der Summe eine insgesamt höhere Altersversorgung zu erhalten.
Heute ist das alles nur wilde Spekulation, was mal vielleicht in 25 - 30 Jahren in beiden Versorgungssystemen an möglichen/querverrechneten Leistungssystemen sein wird.
Fakt heute: die Rentenzeiten bleiben erst mal so bestehen/eine Beitragserstattung ist nicht möglich. Sie können die Rente sogar mit weiteren freiwilligen Beiträgen aufstocken (Vorsorgeaufwendungen mit ggf. steuerlich interessanten Aspekten), ohne dass DERZEIT für diese erworbenen Rentenansprüche aus freiwilligen Beiträgen eine Pensionskürzung erfolgt.
Gruß
w.